Gewerbesteuer berechnen
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz der jeweiligen Ortschaft/ Stad, in der das zu versteuernde Unternehmen gemeldet/ ansässig ist.
Füllen Sie die folgenden Felder für den Gewerbesteuerrechner aus. Dann erhalten Sie eine realistische Angabe über die Höhe der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die Ihr Unternehmen zahlen muss.
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz der jeweiligen Ortschaft/ Stad, in der das zu versteuernde Unternehmen gemeldet/ ansässig ist.
Der Gewerbeertrag ergibt sich aus den angegebenen Einnahmen und Ausgaben des Formulares, errechnet mit verschiedenen Steuerschlüsseln.
Der Steuermessbetrages ergibt sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit 0,035.
Die Gewerbesteuer gehört zu den Steuern, die Unternehmer an die Kommune zahlen müssen, in der der Hauptsitz ihres Unternehmens liegt (siehe Gewerbesteuerrechner). Diese Steuer wird „GewSt“ abgekürzt. Die Definition für die Gewerbesteuer lautet:
Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Hierzu wird für gewerbesteuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt, welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags mündet. Die hebeberechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben (Hebesatzminimum: 200 %).
Dieser Definition ist auch zu entnehmen, dass Freiberufler von Gewerbesteuer befreit sind.
Das Gewerbesteuergesetz bietet die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer. Als Grundlage für die Berechnung ist der Ertrag eines Unternehmens zu nehmen. Ertrag ist allerdings nicht identisch mit Umsatz. Vom Umsatz eines Unternehmens werden Mieten, Löhne und andere Ausgaben abgezogen. Wenn alle Kosten berücksichtigt wurden, bleibt der steuerpflichtige Ertrag übrig. Die Gewerbesteuer hat demnach mit Umsatzsteuer nichts zu tun. Die Annahme, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer seien identisch, ist falsch. Die Gewerbesteuer ist auch nicht mit der Einkommenssteuer zu verwechseln. Während das Unternehmen Körperschaftssteuer an den Bund zahlt. Erhält die Kommune die Gewerbesteuer. Aus diesem Grund werben Kommunen darum, dass sich Unternehmen niederlassen.
Personengesellschaften und Einzelunternehmer können bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag nutzen. Er wird ebenfalls vom Ertrag abgezogen. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG etc. erhalten keinen Freibetrag. Dafür können sie das Gehalt des Geschäftsführers abziehen, wenn der Ertrag berechnet wird. Körperschaftsteuer Berechnung.
Bei Unternehmen werden die zu versteuernden Einnahmen wird folgt ermitteln:
Der Ertrag des Unternehmens beträgt nach Abzug aller Kosten und des Freibetrags 10.000 Euro. Jetzt wird der Messbetragsfaktor in Höhe von 3,5% zur Anwendung gebracht. Es ergibt sich ein Messbetrag von 350 Euro. Wenn das Unternehmen in Leverkusen seinen Hauptsitz hat, liegt ein Hebesatz von 475 Prozent zugrunde. Der Messbetrag in Höhe von 350 Euro wird deshalb mit 4,75 multipliziert. Die Gewerbesteuer beträgt in diesem Fall 1.662,5 Euro. In dieser Höhe wird auch die Vorauszahlung für das kommende Jahr liegen, wenn es keine Rückerstattung gibt.
„Hebesatz“ ist Begriff, der im Gemeindesteuerrecht, also dem kommunalen Steuerrecht, steht. Hierbei geht es um den Faktor, der zur Berechnung der Steuerbemessung erforderlich ist. Der Steuermessbetrag wird mit diesem Faktor multipliziert. Das bedeutet, 3,5 (Faktor) wird multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde (mindestens 200%). Die Gewerbesteuer beträgt also mindestens 7% vom Gewinn (siehe Gewerbesteuerrechner).
Achtung: Gewerbesteuer kann nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden. Das bedeutet, sie schmälert den Gewinn des Unternehmens. Die Gewerbesteuer wird als Privatentnahme verbucht. Das ist regelmäßig Anlass für Irritationen und Widersprüchen gegen den Steuerbescheid. Auch Klagen werden aufgrund dieser Entscheidung geführt. Das Verbot, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe anzuziehen, wurde jedoch bisher in jedem Klagefall vom Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt.
Jede Gemeinde kann die Höhe der Gewerbesteuer selbst bestimmen. Seit 2004 ist in allen Gemeinden in Deutschland mindestens ein Hebesatz von 200% Pflicht. Dadurch will die Regierung ‚Gewerbesteueroasen‘ in der Bundesrepublik verhindern. Insgesamt schwanken die Hebesätze zwischen 200 Prozent und 900 Prozent. Ein Gründer, sollte sich also bei der Wahl des Standorts auch erkundigen, wie hoch die Gewerbesteuer in der betreffenden Gemeinde ist. Ist sie etwa in der Heimatgemeinde zu hoch, kann ein Standort (siehe Gewerbesteuerrechner) gewählt werden, der einen niedrigeren Hebesatz hat.
Folgend werden die häufigsten Fragen und deren Antworten von HDB-Kunden zum Thema Gewerbesteuer aufgeführt.
Um weniger Gewerbesteuer zahlen zu müssen, verlegen viele Unternehmer der Firmensitz . Es darf sich allerdings nicht um eine Briefkastenfirma handeln. Der Hauptsitz wird dadurch nachgewiesen, dass eine ladungsfähige Adresse vorliegt. Auch Versicherungen, KFZ-Zulassungen und alle anderen Prozesse sind damit an diese Adresse gebunden. Der Gewerbeschein muss beim Gewerbeamt des Hauptsitzes beantragt werden. Die folgenden Hebesätze ( siehe Gewerbesteuerrechner ) bieten einen Überblick über kostengünstige und kostspieligere Firmensitze.
Eine Gewerbesteuer gibt es in Österreich nicht. Hier ist das Steuersystem transparenter als in Deutschland. Kapitalgesellschaften zahlen lediglich eine Körperschaftssteuer in Höhe von 25%.
Die niedrigste Gewerbesteuer in Deutschland zahlen Unternehmen in Brandenburg und in Mecklenburg -Vorpommern. Diese Standorte bieten zwar wenig Imagegewinn, können für Start-Ups aber dennoch interessant sein.
Gewerbesteuer wird von jedem Unternehmen gezahlt. Die Pflicht zur Gewerbesteuer besteht ab Gründung. Gewerbesteuer wird als Vorauszahlung gezahlt. Wenn am Ende zu viel Gewerbesteuer gezahlt wurde, gibt es eine Rückzahlung vom Finanzamt. ( siehe Gewerbesteuerrechner )
Es gibt keinen Unterschied bei der Gewerbesteuerberechnung für eine GmbH oder der Gewerbesteuerberechnung für eine UG. Auch eine Personengesellschaft wird nach dem gleichen Schema berechnet ( siehe Gewerbesteuerrechner ). Obwohl die Gewerbesteuer in der Höhe nicht einheitlich ist, gilt immer die gleiche Gewerbesteuer Berechnung. Zuerst wird der Umsatz ermittelt, von dem dann alle Kosten abgezogen werden. Gibt es einen Freibetrag, wird auch dieser vom Umsatz abgezogen. Anschließend kann vom Ergebnis, also dem Ertrag des Unternehmens, die Gewerbesteuer errechnet werden. Mit einem Gewerbesteuer-Rechner kann jeder Unternehmer schnell und präzise errechnen, wie viel Gewerbesteuer er zahlen muss.
Die Unterschiede in der Höhe ergeben sich aus der Tatsache, dass die Gemeinden den Hebesatz selbst festlegen. Dabei ist ein Hebesatz unter 200 Prozent gesetzlich untersagt. So kann ein unfairer Wettbewerb der Standorte ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich ist jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat, dazu verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Das gilt für Betriebe jeder Größe. Auch die Höhe des Umsatzes spielt keine Rolle. Freiberufler zahlen allerdings keine Gewerbesteuer. Zu diesen gehören Ärzte Anwälte, Autoren, Künstler, Berater und Journalisten. Diese Berufsgruppen haben keinen Gewerbeschein. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sind ebenfalls von der Pflicht, Gewerbesteuer zu zahlen, befreit ( siehe Gewerbesteuerrechner ).
Der Staat räumt Einzelunternehmern und Personengesellschaften einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro ein. Dieser Betrag wird für die Berechnung der Gewerbesteuer vom Ertrag abgezogen. Der Grund ist, dass in einer GbR oder einer KG der Lohn des Unternehmers nicht vom Ertrag abgezogen wird. Er mindert den Gewinn also nicht. In einer Kapitalgesellschaft wie einer UG oder einer GmbH ist das anders. Hier wird das Gehalt des Geschäftsführers abgezogen und wirkt so mindernd auf die Steuerlast. Deshalb erhalten Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag bezüglich der Gewerbesteuer. ( siehe Gewerbesteuerrechner )
Die Gewerbesteuer wird vom Finanzamt festgelegt. Als Grundlage dienen die Zahlen des Vorjahres. Bei Gründern wird die Höhe der Gewerbesteuer geschätzt. Trotzdem möchte ein Unternehmer wissen, was auf ihn zukommt. Es ist nicht schwer, die zu zahlende Gewerbesteuer selbst zu berechnen. Am schnellsten funktioniert die Berechnung der Gewerbesteuer mit Hilfe eines online Rechners aus dem Internet. Wer seine Gewerbesteuer ohne technische Hilfe ausrechnen will, ermitteltet zuerst den realen Ertrag seines Unternehmens. Wenn gegeben, wird von diesem Betrag der Freibetrag abgezogen. Die restliche Summe wird genutzt, um aus ihr den Wert des den Messbetrags (3,5 Prozent) zu ermitteln. Dieser Messbetrag wird abschließend mit dem gültigen Hebesatz der zuständigen Gemeinde multipliziert. ( siehe Gewerbesteuerrechner )