Wann sollte ich eine GbR gründen?
Wenn Sie mit einer anderen Person geschäftig sind oder dies planen, sollten Sie eine GbR gründen. Das kann bereits bei einer Musikband der Fall sein und bringt dann die Vorteile der GbR mit sich.
Einfach, schnell und günstig – viele Freiberufler, Selbstständige und Einzelunternehmer möchten sich mit anderen zusammenschließen und dafür eine GbR gründen. Das Kürzel GbR steht dabei für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Gründung einer GbR ist im Vergleich zu anderen Personengesellschaften mit minimalen Kosten und verhältnismäßig geringem Aufwand verbunden. Eine Haftungsbeschränkung wie bei einer UG oder GmbH gibt es jedoch nicht. Erfahren Sie jetzt alles Wichtige zum Ablauf der GbR-Gründung, den Vorteilen dieser Gesellschaftsform und den Alternativen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Rechtsform für den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen als Gesellschafter und stellt im deutschen Gesellschaftsrecht die einfachste Form einer Personengesellschaft dar. Die GbR wird auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet, da die rechtlichen Grundlagen im BGB definiert sind. Die Gesellschafter verfolgen mit der GbR einen gemeinsamen Zweck, der nicht wirtschaftlicher Natur sein muss. Sie müssen selbst mitarbeiten und sind persönlich haftbar.
Wenn Sie mit einer anderen Person geschäftig sind oder dies planen, sollten Sie eine GbR gründen. Das kann bereits bei einer Musikband der Fall sein und bringt dann die Vorteile der GbR mit sich.
Für eine gewerblich ausgerichtete GbR muss jeder Gesellschafter ein Gewerbe anmelden und die Gewerbesteuer bezahlen. Die freiberufliche Ausrichtung hat den Vorteil, dass keine Gewerbesteuer anfällt.
Die GbR entsteht im privaten oder beruflichen Rahmen und im Alltag oft automatisch. Sie ist die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland. Die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts eignet sich unter anderem für:
Bei den Beispielen handelt es sich um Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens. Der Zweck ist frei wählbar, eine GbR kann ideelle, religiöse, wirtschaftliche oder karitative Interessen verfolgen.
Wichtig: Es darf kein kaufmännischer Zweck vorliegen. Dafür ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) gedacht, die so wie die Kommanditgesellschaft (KG) auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufbaut. Bei kaufmännischem Zweck steigt die GbR nach §105 HGB automatisch zur OHG auf.
§§ 705 ff. BGB regelt die Richtlinien der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, dabei geht es zum Beispiel in § 706 BGB um die Beiträge der Gesellschafter und in § 709 BGB um die gemeinschaftliche Geschäftsführung. Grundsätzlich gilt die gemeinschaftliche Vertretung, allerdings findet in der Praxis häufig die Einzelvertretung nach § 714 BGB Anwendung, damit kann ein Gesellschafter allein vertretungsberechtigt sein. Die gesetzlichen Regelungen sind in allen Bundesländern gleich. Daher macht es keinen Unterschied, ob Sie eine GbR in Berlin gründen, in München, in Hamburg oder in Köln.
Eine GbR lässt sich formfrei schließen. Zwar reicht eine mündliche Vereinbarung und ein Handschlag aus, dennoch empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, der die wichtigsten Eckdaten abdeckt. Im Gesellschaftsvertrag geht es in erster Linie um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Angaben beugen späteren Streitigkeiten vor.
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Gewinnverteilung. Wenn dieser keine spezielle Regelung enthält, erfolgt automatisch die gleichmäßige Verteilung der Gewinne auf die Gesellschafter.
Bis vor einigen Jahren hatte die Gesellschaft bürgerlichen Rechts keine Rechtsfähigkeit. Inzwischen besitzt die GbR jedoch Teilrechtsfähigkeit, damit diese haften kann und Dritte Ansprüche geltend machen können, muss sie mindestens teilweise Träger von Pflichten und Rechten sein. Die Teilrechtsfähigkeit bedeutet, dass die GbR selbst
Wichtig: Eine GbR ist nur in Form einer Außengesellschaft rechtsfähig, bei einer Innengesellschaft gelten nur interne Vereinbarungen.
Es ist zwischen zwei Formen an Verbindlichkeiten zu unterscheiden:
Die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner, sie müssen Verpflichtungen und Schulden zu gleichen Teilen tragen. Gegenüber Dritten haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Für geschlossene Immobilienfonds und Bauherrengemeinschaften gelten Ausnahmen von dieser Regelung. Als Alternative zur Immobilien GbR gewinnen Immobilien KGs und Immobilien-GmbHs an Bedeutung, weil diese deutlich mehr Rechtssicherheit bieten.
Die Gründer müssen die GbR beim Finanzamt anmelden und erhalten eine Steuernummer. Handelt es sich um ein Gewerbe, müssen sie auch das Gewerbeamt und die Berufsgenossenschaft informieren und sind in der Folge Mitglied in der IHK. Die Registrierung bei der Krankenkasse ist notwendig, wenn ein Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt ist.
Tipp: Für die GbR-Gründung reicht beim Finanzamt eine formlose Anmeldung aus, allerdings gibt es zum Eintragen der persönlichen Daten der Gesellschafter auch einen praktischen Vordruck.
Die Auflösung einer GbR erfolgt in drei Schritten:
Hinweis: Wenn sich kein Partner für die Unternehmensgründung findet, ist die Gründung einer UG oder GmbH die Alternative.
Zuerst müssen die Gesellschafter sicherstellen, dass sie die notwendigen Voraussetzungen für die GbR-Gründung erfüllen und im Besitz der benötigten Unterlagen sind:
Die Gründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts verläuft in fünf Schritten:
Der Gesellschaftsvertrag sollte folgende Fragen beantworten:
Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, sollten die Gesellschafter alles Relevante schriftlich im Gesellschaftsvertrag festhalten. Bei späteren Konfliktsituationen können sich die Beteiligten dann auf den gemeinsam geschlossenen Vertrag berufen. Mit einem durchdachten und detaillierten Gesellschaftsvertrag können die GbR-Gründer eventuellen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Bei vielen Gesellschaftern sollte immer ein Rechtsanwalt beratend zur Seite stehen. Die Alternative ist die GbR-Gründung mit Mustervertrag.
Eine GbR braucht keinen schriftlichen Gesellschaftervertrag. Für den Ernstfall wird jedoch empfohlen, einen Vertrag zu schließen. Musterverträge stehen online zur Verfügung. In einem vertrag sollten mindestens die folgenden Aspekte geregelt sein:
Für die einfache Gründung einer GbR steht ein Mustervertrag zur Verfügung. Dieser eignet sich für die Gründung mit nur zwei Gesellschaftern. Für die GbR-Gründung mit drei oder mehr Gesellschaftern ist ein individuell angefertigter Gesellschaftsvertrag empfohlen. Das Team von HDB hilft Ihnen im Rahmen des GbR-Gründungsservices gern weiter und erklärt Ihnen alles zum Ablauf, den Kosten und den Vorteilen. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Die Kosten für die Gründung einer GbR sind verhältnismäßig gering. Die Gesellschafter müssen nur ein in der Regel kostenpflichtiges Geschäftskonto eröffnen und je nach Tätigkeit eine Gewerbeschein beantragen. Dafür sind weniger als 50 € notwendig. Freiberufler müssen sich lediglich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Bei der Gründung mit drei oder mehr Gesellschaftern empfiehlt sich die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, der mit weiteren Anwaltskosten einhergeht. Die Gründer müssen keine Stammeinlage hinterlegen und profitieren von geringen laufenden Kosten.
Wir unterstützen Unternehmer bei der Gründung und können Sie rund um die Gründung Ihrer GbR beraten. Wir stellen Ihnen die wichtigen Fragen und stellen sicher, dass Sie direkt die richtige Unternehmensform wählen. Das kann eine GbR sein, das kann aber auch eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH sein. Außerdem können Sie mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft den zeitaufwendigen Prozess der Unternehmensgründung abkürzen und schon morgen durchstarten.
Jede Person kann eine GbR gründen, solange mindestens eine weitere Person mitmacht. Ausländer benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung.
Der GbR-Mustervertrag steht online kostenlos zum Download bereit. Sie können diesen einfach herunterladen, ausfüllen und unterschreiben.
Ja, für eine GbR mit Immobilien können Sie den Mustervertrag verwenden, sofern nicht mehr als zwei Personen die GbR gründen.
Der Ablauf bei einer GbR-Gründung gestaltet sich recht schnell. Sie müssen nur die Eröffnung des Geschäftskontos durch die Bank abwarten, weiter die Zustellung der Steuernummer durch das Finanzamt und (je nach Tätigkeitsfeld) die Antwort vom Gewerbeamt.
Nein, für die GbR-Gründung brauchen Sie nicht unbedingt Startkapital im Sinne von Stammkapital. Sie müssen keine Mindesteinlage hinterlegen und kein Mindestkapital vorweisen. Allerdings sollten die Gesellschafter über Eigenkapital verfügen, um Eingangsinvestitionen und laufende Kosten bezahlen zu können. Wenn Gesellschafter Fahrzeuge oder Werkzeuge einbringen, sollte dies entsprechend im Gesellschaftsvertrag vermerkt sein. Das stellt sicher, dass die Eigentümer ihre Sachen bei einer Auflösung zurückbekommen. Für die GbR-Gründung in bestimmten Branchen benötigen Sie selbstverständlich Startkapital im eigentlichen Sinne, um z. B. erforderlichen Warenbestand, Maschinen oder Büroeinrichtungen zu erwerben.
Ja, eine GbR ist eine Personengesellschaft und entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen zu einem gemeinsam Zweck..
Nein, eine GbR ist eine Personengesellschaft und daher keine juristische Person. Sie kann jedoch Rechte und Pflichten erlangen.
Ja, es ist möglich eine GbR als Gesellschaft zu verklagen und sie kann auch andere verklagen. Früher mussten die Gesellschafter bei Rechtsstreitigkeiten einzeln auftreten, inzwischen hat der Bundesgerichtshof der GbR allerdings die Rechts- und Parteifähigkeit zuerkannt. Die Regelung änderte sich bereits zur Jahrtausendwende.
Nein, eine GbR kann kein Einzelunternehmen sein, da für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mindestens zwei Gesellschafter zusammenarbeiten müssen.
Das hängt davon ab, ob die GbR einer Gewerbetätigkeit nachgeht oder nicht. Freiberufliche Tätigkeiten sind von der Gewerbesteuer befreit. Wenn Sie für Ihre Tätigkeit einen Gewerbeschein benötigen, dann müssen Sie auch Gewerbesteuer abführen.
Wenn nicht anders im Gesellschaftsvertrag vereinbart, ist jeder Gesellschafter auch Geschäftsführer.
Ja, die Anmeldung der GbR beim Finanzamt ist Pflicht. Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer und damit ist die GbR geschäftsfähig.
Nein, eine GbR kann keine Kaufmannseigenschaften erlagen. Wenn eine GbR ein Handelsgewerbe aufnimmt, verwandelt sie sich in eine OHG. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Da Kleingewerbetreibende nicht als Kaufleute gelten, ist ein Kleingewerbe im Rahmen einer GbR möglich.
Wenn der Umsatz der GbR die Grenze von 17.500 € pro Jahr dauerhaft übersteigt, muss diese Umsatzsteuern abführen. Bei gewerblicher Tätigkeit gilt zudem die Gewerbesteuerpflicht. Der pro Gesellschafter erzielte Gewinn unterliegt der Einkommensteuer und wird durch eine dem Finanzamt übermittelte Gewinnfeststellung und EÜR festgelegt. Eine GbR von Freiberuflern muss keine Bilanz erstellen.
Wenn Ehepaare zusammen geschäftstätig sein wollen, gibt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Regelwerk vor und ist die passende Personengesellschaft. Damit legen beide verbindliche Rechte und Pflichten fest.
Nein, eine GbR wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Eintragung erfolgt nur, wenn eine Umwandlung in eine OHG oder KG stattfindet.
Die notarielle Beurkundung nach § 311 BGB ist zum Beispiel notwendig, wenn die GbR ein Grundstück überträgt.
Ja, die Gründung einer landwirtschaftlichen GbR ist möglich und läuft genauso ab, wie die GbR-Gründung mit einem anderen Zweck. Da es sich bei der reinen Landwirtschaft zumeist um die sogenannte „Urproduktion“ handelt, ist keine Gewerbeanmeldung notwendig und die Gesellschaft zahlt keine Gewerbesteuer. Werden landwirtschaftliche Erzeugnisse jedoch beispielsweise über einen Hofladen vertrieben, so ist hierzu ein weiteres Gewerbe, d h. eine Gewerbeanmeldung und die Zahlung von Gewerbesteuer erforderlich.
Eine gewerbetreibende GbR ist zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet, der geltende Steuersatz hängt vom Firmensitz ab. In Hamburg liegt der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 470 Prozent. Daher kann es sich lohnen, dass sich der Firmensitz der GbR nicht in Hamburg befindet. Zum Beispiel beträgt der Hebesatz in Schleswig Holstein durchschnittlich nur 344 Prozent.
Ja, Sie können eine GbR gründen, deren Tätigkeitszweck Immobiliengeschäfte sind. Allerdings profitieren Sie steuerlich mehr, wenn Sie stattdessen eine GmbH oder UG gründen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Gründung einer Immobilien GmbH.
Die GbR ist eine Personengesellschaft und die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Während die Gesellschafter einer GbR mit ihrem Privatvermögen haften, ist die Haftung der Gesellschafter einer GmbH eingeschränkt. Daher müssen die GmbH-Gesellschafter eine Stammeinlage in Höhe von 25.000 € hinterlegen und die GbR-Gesellschafter benötigen keine Einlage. Die eingeschränkte Haftung gehört zu den Hauptargumenten für die Gründung einer GmbH.
Die UG ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft, während die GbR eine Personengesellschaft ist. Wichtige Unterschiede sind die Haftungsbeschränkung der UG im Vergleich zur persönlichen Haftung bei der GbR. Im Gegensatz zur GmbH genügt für die Gründung einer UG allerdings eine Stammeinlage in Höhe von 1 €, daher ist diese Unternehmensform bei jungen Existenzgründern mit wenig Kapital beliebt.
In Österreich gibt es kaum Unterschiede zur Gründung einer GbR. Im laufenden Betrieb gilt allerdings einen Höchstbetrag für den Umsatz. Überschreitet die Gesellschaft diese Grenze, müssen die Gesellschafter die GbR in eine andere Rechtsform umwandeln.
Wir haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt: