Sich auf eine Immobilienfinanzierung einzulassen, ist ein großer Schritt. Wenn die eigene Immobilie der Vorteil ist, stehen einige Risiken auf der Seite der Nachteile. Wenn die Raten nicht mehr bezahlt werden, könnte eine Verpfändung der Immobilie drohen. Das wirkt sich auch auf künftige Kreditwürdigkeit indirekt negativ aus. Probleme mit der Tilgung können viele, verständliche Gründe haben. Zu hohe Raten, Bauverzögerungen, hohe Nebenkosten und hohe Zinsen gehören zu den Gründen, die mit einer guten Beratung und Vorbetrachtung verhindert werden. Allerdings können auch unvorhergesehene Ereignisse den Lebensplan aufwühlen. Dazu gehören eine Trennung, Tod, eine Kündigung, ein Unfall oder eine Schwangerschaft.
Risiken minimieren: Sinnvolle Versicherungen
Generell sind Versicherungen eine gute Option, um sich abzusichern. Aber was passiert, wenn man sich von seinem Lebenspartner scheiden lässt? Um die Gefahr aufzuteilen, unterschreiben meistens beide Ehepartner den Vertrag zu Immobilienfinanzierung. Viele Eheverträge haben bereits Vorkehrungen für diesen Fall. Ansonsten gibt es folgende, häufige Verfahren.
Insofern beide die Finanzierung unterschrieben haben, müssen auch beide eine Lösung für jene finden. Häufig steigt eine Partei aus, überlässt dem anderen die Immobilie und erhält eine Zahlung als Ausgleich. Diese Option bietet sich nur, wenn einer die Kreditraten allein bewältigen kann und will. Hierbei wird außerdem der Nutzwert der Immobilie berechnet. Ist dieser geringer als die Raten, muss der aussteigende Partner eine Ausgleichszahlung tätigen.
Bekommt einer der Parteien Unterhalt von dem anderen, kann dieser mit den monatlichen Raten verrechnet werden.
Eine simple Methode ist auch die Vermietung der Immobilie. Von der Miete können die Raten bezahlt werden und mit Ende der Finanzierung kann das Gebäude verkauft werden. Schon während der Finanzierung kann eine Immobilie verkauft werden, um damit die Finanzierung mit einer Überweisung zu beenden. Für das vorzeitige Aussteigen aus dem Vertrag können Banken jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen.
Was passiert, wenn in einer Familie jemand stirbt? Für den tragischen Fall, dass ein Partner und damit auch Verdiener stirbt, muss gesorgt sein. Niemand möchte einen Geliebten verlieren und sich dann noch verschulden. Dennoch muss das Darlehen zurückgezahlt werden. Dafür gibt es Lebensversicherungen und Risikolebensversicherungen. Mit diesen Mitteln kann man den Schulden entgehen.
Täglich erkranken oder verletzen sich Menschen in Deutschland. Wenn eine Krankheit die Aufmerksamkeit und Ressourcen einer Familie vereinnahmt, darf eine Immobilienfinanzierung nicht im Weg stehen. Es gibt drei sinnvolle Arten, sich für diesen Fall abzusichern. Eine Restschuldversicherung stellt die erste dar. Sie übernimmt die Raten, die sonst ausfallen müssten. Eine Krankentagegeldversicherung ist für gesetzliche Kassenpatienten als Angestellte besonders attraktiv. In den ersten sechs Wochen des Ausfalls zahlt der Arbeitgeber das Gehalt wie regulär weiter. Die nächste Zeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen hohen Teil des Nettoeinkommens. Das kann bis zu 78 Wochen anhalten. Auch in einigen privaten Krankenkasse gibt es die Option auf Krankentagegeld nach den sechs Wochen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Für eine Berufsunfähigkeit bietet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung an. Jedoch erhält jemand, der seinen Beruf wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht ausführen kann, eine gesetzlich vorgeschriebene Rente. Wenn diese nicht reicht, hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bevor man eine abschließt, sollte verglichen werden, ob der gesetzlich bestimmte Betrag nicht ausreicht. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht billig und sollte immer mit Gegenangeboten verglichen werden.