1. Von der Idee zum Geschäftsmodell
Ihre Gründungsidee ist zu konkretisieren. Schreiben Sie in einem Satz Ihr Geschäftsmodell auf. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihre Kunden, Ihr Ziel und die Leistung / das Produkt klar definieren.
Wer eine Firma gründen will, hat die Möglichkeit, seine eigenen Ideen umzusetzen und sich seine beruflichen Träume zu erfüllen. Bei aller Begeisterung sind jedoch einige Formalien unbedingt einzuhalten, damit die Firmengründung von Anfang an auf stabilen Füßen steht. Je besser der Gründer über die einzelnen Schritte informiert ist, umso eher gelingt es ihm, Anfängerfehler zu vermeiden und sich von Beginn an auf seine Kernkompetenzen zu konzentrieren. Die Schritte der Firmengründung.
Bevor Sie sich für eine Gründung entscheiden, sollte Ihnen eines bewusst sein: "Eine Unternehmensgründung ist kein Sprint, sondern ein Marathon" (Anna Alex, Gründerin von Outfittery auf den Deutschen Unternehmer- und Gründertagen 2015). Sie werden etwas Ausdauer benötigen, um Ihr Unternehmen aufzubauen. Folgende Schritte sind zu beachten:
Ihre Gründungsidee ist zu konkretisieren. Schreiben Sie in einem Satz Ihr Geschäftsmodell auf. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihre Kunden, Ihr Ziel und die Leistung / das Produkt klar definieren.
Stellen Sie einen Businessplan auf. Dieser sollte etwa 10 bis 50 Seiten umfassen. Mit diesem beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee sowie Maßnahmen, die Sie ergreifen wollen, um Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen. Mit diesen Fragen sollten Sie sich auseinandersetzen:
Definieren Sie Ihre Unternehmensform. In diesem Schritt sollten Sie überlegen, welche Unternehmensform für Sie in Betracht kommt. Dabei helfen folgende Fragen:
Bei den Unternehmensformen für Gewerbetreibende unterscheidet man in Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen. Alle drei Unternehmensformen benötigen eine Anmeldung beim Gewerbeamt und eine Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird. Die drei wichtigsten Unterscheidungskriterien der Unternehmensform sind:
Führen Sie die notwendigen Behördengänge durch. Auch wenn Behördengänge zu den wenig geliebten Tätigkeiten bei der Unternehmensgründung gehören, sollten Sie diese einplanen und konsequent durchführen. Dazu zählen:
Bei Angeboten, Ihre neue Firma in unbekannte Register einzutragen, sollten Sie achtsam sein. Im Zweifel sollten Sie bei Ihrem Steuerberater oder bei der IHK bezüglich der Seriosität des Anbieters nachfragen.
Beginnen Sie mit der Arbeit. Dabei sind folgende Schritte empfehlenswert:
Positionieren Sie Ihr Unternehmen auf dem Markt und halten Sie dabei Ihre Mitbewerber und Ihre Zielgruppe im Auge.
Um dem Gründer eine Orientierung zu bieten und das eigene Geschehen im Blick zu haben, bietet sich an, die Phasen der Firmengründung zumindest grob zu kennen. Ein Gründer ist zwar nicht immer ein Betriebswirt, aber auch ein gewerblicher Gründer sollte wissen, was ihn erwartet, wenn er ein Unternehmen startet.
Diese Phase besteht aus zwei Zeitabschnitte, die Seed-Phase und die Start-up-Phase.
In dieser ersten Zeit geht es um die Ausarbeitung und Umsetzung einer Idee. Am Ende sollen verwertbare Resultate stehen. Handelt es sich um ein produzierendes Unternehmen, sollte ein funktionsfähiger Prototyp am Ende der Seed-Phase stehen. Außerdem werden in dieser Phase ein Businessplan und der Finanzbedarf erarbeitet werden. Gründer finden außerdem heraus, wer die Zielgruppe ist und wo das Unternehmen angesiedelt sein soll.
Diese Phase beginnt mit der eigentlichen Unternehmensgründung und endet mit der Markteinführung. Hier werden Projekte geplant und die Konkurrenzfähigkeit wird überprüft. In dieser Phase sollte eine wirksame Kostenkontrolle installiert werden.
Die Wachstumsphase ist gekennzeichnet durch den organisatorisch-institutionellen Aufbau des Unternehmens. Hier muss der Umsatz gesteigert werden. Dazu werden Kompetenzen und Vertrieb erweitert und verbessert. In dieser Phase erreichen Unternehmen meist noch nicht die Gewinnzone, obwohl der Umsatz bereits steigt.
Erst in der dritten Phase wird Gewinn erzielt. Jetzt heißt es, Wachstum über Verbesserungen und Expansion zu erwirken. Wenn ein Unternehmen nach fünf Jahren noch präsent auf dem Markt ist, gilt es als etabliert.
Übersicht: Die Firmengründung Schritt für Schritt
Selten ist ein Gründer versiert genug, um seine Gründung vollkommen allein durchzuführen. Zu schnell werden Vorschrifen und Bestimmungen übersehen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich helfen. Unternehmensberater bieten ihre Hilfe inzwischen auch über das Internet an. Es gibt Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, dem Gründer die Arbeit abzunehmen. Meist ist das Verhältnis zwischen den Kosten und dem Komfort, den sie bieten, sehr gut. Es lohnt sich, icht alles selbst machen zu wollen.
Die Dauer einer Firmengründung hängt auch von der gewünschten Gesellschaftsform ab. Ein Einzelunternehmen kann, wie eine GbR, schneller gegründet werden als eine GmbH oder eine UG. So muss zum Beispiel für eine GmbH eine Stammeinlage von 25.000 Euro eingezahlt werden. Auch die Eintragung ins Handelsregister braucht ihre Zeit. Ein Einzelunternehmen ist mit einer einfachen Gewerbeanmeldung zu gründen. Ein Gründer sollte von der ersten Absicht bis zur Gründung mit einer Zeit von etwa zwei bis drei Monaten rechnen. Es gibt allerdings auch eine Abkürzung. Wer eine so genannte Vorratsgesellschaft (UG oder GmbH) kauft, übernimmt ein Unternehmen, das bereits gegründet ist und kann nach wenigen Tagen mit seiner Geschäftstätigkeit beginnen.
Wenn Sie sich für ein Gewerbe anmelden, kommen Sie nicht um dieses Thema herum. Denken Sie daran, dass Sie im Falle einer Insolvenz mit Ihrem Privatvermögen haften. Deshalb ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung von Vorteil. Die meisten Unternehmen in Deutschland sind als GmbH oder UG ausgestaltet. Sie ermöglichen eine einfache Übertragung der Gesellschaft auf Nachfolger und bieten den Vorteil einer Haftungsbeschränkung auf das eingezahlte Stammkapital.
Ein Kleingewerbe ist ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht durch den Zusammenschluss von zwei Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Wer ein Kleingewerbe betreibt, kann sich in das Handelsregister eintragen lassen. Eine dahingehende Pflicht besteht jedoch nicht.
#Kleingewerbe
Das Einzelunternehmen ist die wohl häufigste Rechtsform in Deutschland. Ein Einzelunternehmen ist recht einfach zu gründen: Sie müssen nur die berufliche Tätigkeit aufnehmen und das Unternehmen als Einzelperson leiten. Selbstverständlich dürfen Sie auch Mitarbeiter einstellen.
#Einzelunternehmen
Der eingetragene Kaufmann ist ein Einzelunternehmen, das sich in das Handelsregister eintragen lassen hat. Der eingetragene Kaufmann führt seine Geschäfte unabhängig und allein, darf aber auch Mitarbeiter einstellen.
#EK
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfordert den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zum Erreichen eines wirtschaftlichen Zwecks. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht vorgeschrieben, empfiehlt sich aber zu Beweiszwecken. Bei einer GbR sind die Geschäftsführer nur zusammen zur Geschäftsführung befugt. Dies ist in der Praxis recht aufwändig, weshalb sich eine Regelung im Gesellschaftsvertrag empfiehlt, die eine Einzelvertretungsbefugnis der Gesellschafter vorsieht.
#GBR
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die OHG ist eine besondere Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese weist die gleichen Merkmale auf, unterscheidet sich aber dadurch, dass sie eben kein Handelsgewerbe betreibt. Jede GbR, deren Zweck sich später ändert und auf die Ausübung eines Handelsgewerbes ausrichtet, wandelt sich automatisch in eine OHG um. Bei der OHG finden die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung. Allerdings sind die speziellen Regelungen des Handelsgesetzbuches vorrangig zu beachten. Diese finden sich insbesondere in den §§ 105 - 160 HGB und sind speziell auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs ausgerichtet. Während die Gesellschafter einer GbR normalerweise gleichberechtigt zur Geschäftsführung befugt sind, besteht bei der OHG eine Einzelvertretungs- und Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Die OHG ist nach § 6 I HGB ein "Kaufmann kraft Rechtsform". Bei der OHG haften alle Gesellschafter - wie bei der GbR - mit ihrem gesamten Privatvermögen für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftungsbeschränkung wie bei Kapitalgesellschaften existiert per se nicht. Der Vorteil der persönlichen Haftung liegt darin, dass die Gesellschafter einer OHG eine hohe Kreditwürdigkeit aufweisen. Der Handelsverkehr weiss, dass bei Fehlentscheidungen zum einen eine größere Konkursmasse zur Verfügung steht, die Gesellschafter zum anderen aber auch weniger riskante Entscheidungen treffen. Die OHG stellte in der Praxis über einen langen Zeitraum die gebräuchlichste Rechtsform dar. Mit Einführung der Kapitalgesellschaften und der damit verbundenen Haftungsbeschränkung nahm die Bedeutung der Rechtsform aber zunehmend ab. Der prominenteste Fall einer deutschen OHG war der Milliardär Anton Schlecker, der sein gesamtes Vermögen verlor. Hätte er sein Unternehmen Schlecker OHG als GmbH oder AG gestaltet, wäre sein Privatvermögen unangetastet geblieben.
#OHG
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus zwei oder mehr Personen besteht. Gesellschafter können juristische oder natürliche Personen sein die sich unter einer gemeinsamen Firma zusammengeschlossen haben, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Besonderheit der KG liegt darin, dass sie aus einem Komplementär und mindestens einem Kommanditisten besteht. Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Kommanditist haftet jedoch nur beschränkt: Sein Privatvermögen ist vor einem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Die Gründung einer KG ist sehr unkompliziert und schnell möglich. Der Gesellschaftsvertrag bedarf keiner notariellen Form und kann auch mündlich geschlossen werden. Die Gesellschaft ist nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages sofort rechtsfähig und nicht erst nach ihrer Eintragung im Handelsregister. Als persönlich haftender Gesellschafter kommt nicht nur eine natürliche Person in Betracht, sondern auch eine juristische. Dies hat den Vorteil, dass die (eigentlich) existierende persönliche Haftung ausgehebelt wird.
Wenn die Gesellschafter eine GmbH als Komplementär einsetzen, haftet diese nur bis zur Höhe ihres Stammkapitals. Die Haftsumme des Kommanditisten ist im Gesellschaftsvertrag zu verankern. Sollte dort keine Regelung getroffen werden, gilt die gesetzliche Pflichteinlage. Der Komplementär behält die volle Kontrolle über das Unternehmen. Er hat die Entscheidungshoheit und darf weitere Geschäftspartner als Kommanditisten anwerben. Aufgrund der Mitbestimmungsgesetze ist der Einfluss der Arbeitnehmer geringer als bei vergleichbaren Gesellschaftsformen. Bei Vertragsänderungen sind keine notariellen Beurkundungen notwendig. Einer der grundlegenden Vorteile einer KG liegt darin, dass Kapitalentnahmen ohne vorherige vertragliche oder schriftliche Festlegung möglich sind. Die Steuerbelastung gleicht der eines Einzelunternehmens: Gewinne der KG sind daher nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz von Komplementär und Kommanditist zu versteuern. Bei einer KG besteht die Möglichkeit, neue Kommanditisten hinzuziehen. Dadurch ist eine schnelle Erweiterung der Kapitalbasis möglich. Familienunternehmen profitieren von der KG in einem ganz besonderen Umfang. Sie haben die Möglichkeit, eine GmbH als Vollhafter einzusetzen. Die KG erlangt damit "Unsterblichkeit" und ermöglicht eine einfache Unternehmensfortführung durch Familienmitglieder und sonstige Personen.
#KG
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die beliebteste deutsche Kapitalgesellschaft. Sie bietet eine vollumfängliche Haftungsbeschränkung. Die Gesellschaft haftet im Falle einer Insolvenz nur mit ihrem Stammkapital, das mindestens 25.000 Euro betragen muss. Bei der Gründung einer GmbH ist jedoch nur die Hälfte des Stammkapitals einzuzahlen.
#GMBH
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Art Mini-GmbH. Sie unterliegt den gleichen Rechten und Pflichten wie eine GmbH, darf sich jedoch mit nur einem Euro Stammkapital gründen. Im Gegenzug muss sie 25 Prozent ihrer jährlichen Rücklagen auf das Stammkapital einzahlen oder sie zum Ausgleich von Verlusten nutzen.
#UG
Die eingetragene Genossenschaft (eG) setzt mindestens drei Gründungsmitglieder voraus. Sie benötigt kein oder nur wenig Startkapital und ist einfach zu gründen. Für die Gründung ist eine schriftliche Satzung erforderlich, aber keine notarielle Beurkundung. Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung durch den regionalen Genossenschaftsverband hat die eG beste Aussichten auf die Gewährung von Kreditanträgen.
#EG
Sie möchten eine Kapitalgesellschaft gründen? Überspringen Sie den zeitintensiven Gründungsprozess, der mit Behördengängen und Wartezeiten verbunden ist. Kaufen Sie stattdessen eine Vorratsgesellschaft.
#Vorrat
Eine Vorratsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Gründung vollendet ist. Die Vorratsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die auf „Vorrat“ gegründet wurde. Es handelt sich beispielsweise um eine UG, GmbH, AG, SE, GmbH & Co. KG oder eine UG & Co. KG. Die Vorratsgesellschaft besteht lediglich in Form einer leeren Hülle, die übertragbar ist. Sie vereinbaren einen Notartermin und lassen die Vorratsgesellschaft innerhalb eines Tages auf sich übertragen.
Eine Mantelgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die ehemals aktiv war. Sie wurde nicht liquidiert und besteht als Mantel fort. Sie haben die Möglichkeit, die bestehende Gesellschaft auf sich zu übertragen. Dies kann mit steuerlichen Vorteilen verknüpft sein. Außerdem ist es möglich, die bestehenden Mitarbeiter und Geschäftskunden zu übernehmen. Es gibt verschiedene Gründe, um Mantelgesellschaften zu übernehmen. Die Auswahl einer passenden Mantelgesellschaft bedarf einer qualifizierten Beratung.
#Mantel
Wer darüber nachdenkt, ein Unternehmen zu gründen, hat viele Fragen. Die meisten Gründer beschäftigen sich damit, was sie brauchen und was sie beachten müssen, um keine Vorschriften zu übertreten. Die häufigsten Fragen und ihre Antworten sind hier zusammengefasst.
Je nachdem, welche Rechtsform Sie für Ihre Gründung gewählt haben, brauchen Sie unterschiedliche Unterlagen. Auch die Branche, in der Ihr Unternehmen tätig wird, spielt eine Rolle bei den Unterlagen, die Sie zur Gründung bereit haben müssen.
Es gibt Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht für einen Betrieb unterliegen. Dazu zählen Privatkrankenanstalten, Spielhallenbetriebe, das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittler und das Reisegewerbe. Auch, wenn ein Gründer in keinem dieser Bereiche tätig werden will, kann er eine Erlaubnis benötigen. Dazu zählen die folgenden Fälle:
Wenn Sie die Formalien für den Inhalt Ihrer Firma erfüllen und die entsprechenden Nachweise erbringen können, gibt es noch zahlreiche Bedingungen, die sich auf die Rechtsform beziehen.
Die Idee zur Gründung darf den Gründer nicht davon ablenken, welche Voraussetzungen für sein spezielles Unternehmen gelten. Deshalb sollten vor der Gründung alle notwendigen Informationen eingeholt werden. Hier können die IHK, die HWK und andere Kammern Auskunft erteilen.
Unternehmensberater bieten die erforderlichen Infos aus einer Hand. Wer Förderungen für seine Gründung erhalten will, sollte die Fristen für die Antragstellung kennen, um keine Ablehnung zu riskieren.
Die Kosten für eine Firmengründung hängt von der Gesellschaftsform ab. Während ein Einzelunternehmen nur geringe Kosten hat, ist die Gründung einer Gesellschaft mit höheren Kosten wie Notar etc. verbunden.
Eine Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person. Sie handelt in eigenem Auftrag und haftet nur in Höhe des Stammkapitals für entstandene Schäden. Damit schützt sie das Privatvermögen des Unternehmers. Bei schwieriger wirtschaftlicher Lage des Unternehmers ist eine GmbH oder eine UG kreditwürdiger als der Unternehmer.
Während die GbR eine Gesellschaft ist, in der die Beteiligten in vollem Umfang für jedes Risiko haften, ist die GmbH eine eigenständige Einheit. Hier wird der Geschäftsführer nicht persönlich zur Haftung herangezogen. Demnach ist die GmbH die Gesellschaftsform, die für den Unternehmer sicherer ist.
Eine UG ist wie eine kleine GmbH zu sehen. Die Stammeinlage ist wesentlich niedriger. Das spielt bei Kreditgebern und Lieferanten eine Rolle. Ihr Kapital ist einer GmbH gegenüber besser abgesichert. Dafür ist die GmbH mit höheren Kosten verbunden. Das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro muss bei Gründung aufgebracht werden. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich für eine GmbH entscheiden, denn die mit ihr verbunden Pflichten zur Buchführung etc. gelten auch für die UG.
Die Hauptrisiken liegen in schlechter Vorbereitung. Wenn ein Unternehmen gegründet werden soll, für das eine Erlaubnispflicht besteht, muss die Erlaubnis vor der Gründung eingeholt werden. Es könnte sonst sein, dass das Unternehmen nach der Gründung nicht geschäftstätig werden darf. Außerdem sollten Gründer unbedingt vor der Gründung die entstehenden Kosten im Blick behalten. Wenn der Gründer Verbindlichkeiten zu bedienen hat, können Gläubiger auch seine Anteile aus dem Unternehmen pfänden. Das kann das Unternehmen schon in der Gründungsphase in Gefahr bringen.
Eine Gründungsversicherung gibt es nicht. Gründer sollten jedoch wissen, welche Versicherungen für das neue Unternehmen notwendig sind. Diese reichen von der Betriebshaftpflicht bis hin zu den Versicherungen, mit denen der Unternehmer selbst seinen Schutz vor Ausfall, Krankheit etc. gewährleistet. Da Unternehmer in der Regel keinen gesetzlichen Schutz in den Sozialsystemen haben, brauchen Sie in der Regel auch eine private Krankenversicherung.
Notarkosten fallen nur bei Gründung einer Gesellschaft an. Die Kosten sind vorgegeben. Für eine GmbH und eine UG besteht ein Unterschied zwischen einer Gründung durch eine Person oder einer Gründung mit zwei oder mehr Personen. Wird mit einem Gründungsprotokoll gegründet, liegen die Kosten, je nach Anzahl der Gesellschafter, zwischen etwa 350 und etwa 500 Euro. Wenn ein spezieller Gesellschaftervertrag ausgearbeitet wird, betragen die Notarkosten zwischen 800 und 900 Euro. In diesen Gebühren ist der Eintrag ins Handelsregister bereits enthalten.
Grundsätzlich gilt für Ausländer, dass EU-Bürger bei der Gründung behandelt werden wie deutsche Bürger auch. Wer nicht EU-Bürger ist, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung. Nur so kann er in Deutschland geschäftstätig werden.
Wer Immobiliengeschäfte im kleineren Rahmen tätig, sollte eine Immobilien GmbH gründen. Damit ist die Immobilie im Besitz des Unternehmens und die Mieteinnahmen werden nicht auf das Einkommen des Unternehmers angerechnet. Damit lassen sich Steuern sparen. Allerdings darf der Unternehmer in diesem Fall keine Arbeiten am Objekt selbst durchführen. So kommt er in den Genuss, nur die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent ans Finanzamt abgeben zu müssen. Vor einer Immobilien GmbH muss durchgerechnet werden, ob der verminderte Steuersatz sich lohnt. Gründer mit einem geringeren Einkommen haben meist keine Vorteile, denn eine GmbH ist mit Kosten und Pflichten verbunden.
Eine Gesellschaft zu gründen, die aus zwei oder mehr Personen besteht, ist vom Ablauf her nicht anders als eine Ein-Personen-Gesellschaft. Allerdings muss der Gesellschaftsvertrag so ausgearbeitet sein, dass alle Gründer ihre Bedürfnisse festgelegt sehen. Einer der Gesellschafter wird in der Regel als Geschäftsführer eingesetzt. Gesellschafter, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden wollen, agieren als "stille Teilhaber".
Vor der Anmeldung eines Gewerbes durch einen Minderjährigen müssen die Eltern oder andere gesetzlichen Vertreter dem Minderjährigen die Genehmigung erteilen. Diese Genehmigung der Eltern muss das Vormundschaftsgericht noch bestätigen. Ist das geschehen, steht einer Gründung durch einen Minderjährigen nichts im Weg.
Für die Gründung einer Gesellschaft ist ein Notar vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es keine Pflicht, einen Anwalt zu beschäftigen. Allerdings kann ein Anwalt im Rahmen einer Beratung wertvolle Hinweise geben, wenn eine Rechtsunsicherheit vor der Gründung besteht.
Zum Nulltarif gibt es keine Firma. Mindestens die Kosten für die Gewerbeanmeldung und die vorgeschriebenen Versicherungen muss der Gründer aufbringen können. Mit etwa 500 EUR kann bereits eine UG gegründet werden.
Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, braucht einen Bevollmächtigten mit deutscher Meldeadresse als Vertreter. So kann auch aus dem Ausland heraus eine Firma in Deutschland gegründet werden.
Wenn eine Pflicht zum Meisterbrief besteht wie zum Beispiel im Friseurhandwerk, reicht es aus, wenn einer der Gesellschafter einen Meisterbrief hat. Für die meisten Tätigkeitsfelder ist ein Meisterbrief jedoch nicht notwendig. Die Qualifikationen können im Einzelfall auch auf andere Art nachgewiesen werden. Wer nicht gründet, sondern einen bestehenden Betrieb kauft, braucht in der Regel keinen Meisterbrief.
Eine GmbH und eine UG schützen einen Gründer davor, mit seinem Privatvermögen für Schäden aus dem Unternehmen zu haften.
Nur Gesellschaften wie die UG oder die GmbH werden ins Handelsregister eingetragen. Wer eine Firma als natürliche Person gründet, braucht diesen Eintrag nicht.
Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen auch keine Gewerbesteuer. Hierzu zählen Journalisten, Anwälte, Ärzte und andere. Ihr Unternehmensberater kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind.
Der Notar ist immer dann verpflichtend, wenn ein rechtsgültiger Gesellschaftsvertrag beglaubigt werden muss. Auch den Eintrag ins Handelsregister beantragt der Notar. Wer ein Unternehmen ohne besondere Rechtsform gründet, braucht keinen Notar.
Wer in einer Privatinsolvenz steckt, darf eine Gründung vornehmen. Er braucht dafür aber die Genehmigung des Insolvenzverwalters. Den Gläubigern darf kein Schaden entstehen.
Grundsätzlich darf auch während der Arbeitslosigkeit eine Firma gegründet werden. Wer jedoch Arbeitslosengeld bezieht, muss sich der Arbeitsagentur zur Verfügung halten und einen angemessenen Job annehmen. Wer keine Leistungen erhält, kann selbstverständlich Gründer werden, nachdem er arbeitslos wurde.