Bankkonto
Das Bankkonto der Kapitalgesellschaft steht nach der Gründung der Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung. Dieses wird automatisch gelöscht. Alternativ bietet sich die Nutzung des bestehenden Kontos für den operativen Zahlungsverkehr an. Dann muss sich die neue Geschäftsleitung gegenüber der Bank legitimieren. Wir informieren Sie gerne über die dafür erforderlichen Schritte und notwendigen Unterlagen.