Wir bieten Ihnen die Unternehmergesellschaft auch mit besonderen Erlaubnissen an. Denkbar ist z.B. der Erwerb einer UG mit AÜG Erlaubnis im Rahmen unseres Konzeptes „UG mit AÜG kaufen“.
Bei einer AÜG-Erlaubnis handelt es sich um Erlaubnis um gewerbsmäßig Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Gesetzliche Grundlage ist hier § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG. Bei der zuständigen Behörde muss entsprechend ein Antrag auf Genehmigung der Arbeitnehmerüberlassung schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
- Kopien des Gesellschaftsvertrags
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung(en) der Krankenkasse(n)
- Liquiditätsnachweise: Auszüge aller Geschäftskonten, ggf. Kreditbestätigungen
- Muster eines Leiharbeitsvertrags
- Muster eines Überlassungsvertrags
Die Erlaubnis ist in der Regel auf ein Jahr befristet. Spätestens drei Monate vor Ablauf dieses Jahres muss ein Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis gestellt werden. Wenn die Agentur für Arbeit die Erlaubnis nicht vor Ablauf des Jahres ablehnt, verlängert sich die Erlaubnis automatisch um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf von drei Jahren kann die Erlaubnis auch unbefristet erteilt werden.
Die Kosten für die Erteilung einer AÜG Erlaubnis betragen
- Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis: 1.000 Euro.
- Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis: 2.500 Euro.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und insbesondere die Vorschriften zur Sozialversicherung, Lohnsteuer, Arbeitsvermittlung sowie die arbeitsrechtlichen Vorgaben einhält. Sollte eine Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe geplant sein, ist diese bereits kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Bei Änderung des Sitzes oder der Niederlassungen der Gesellschaft muss dies der Agentur für Arbeit unaufgefordert mitgeteilt werden. Dies bedeutet für den vorgegründeten UG Kauf mit AÜG, dass mit dem Anteilserwerb auch gleichzeitig die Agentur für Arbeit informiert werden muss.
Wir erläutern Ihnen gerne die wesentlichen Voraussetzungen, so dass sie nach dem Kauf der UG mit AÜG direkt mit der Arbeitnehmerüberlassung starten können. Dies beinhaltet insbesondere auch die Überlassung eines Musters für einen Leiharbeitsvertrag und einen Überlassungsvertrag. Sie können bei uns UG fertig kaufen, die bereits eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt.