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Wir übernehmen für Sie die Gründung Ihrer Gesellschaft
Unternehmer tragen eine große Verantwortung für die Gesellschaft. Aus diesem Grund entscheiden sich viele ein Unternehmen zu gründen. Je nach Rechtsform ist dafür immer mit Kosten und mit zeitlichem Aufwand zu rechnen. Bei der Gründung ist eine bürokratische Herausforderung zu erwarten, die nicht jeder mühelos erfüllen kann. Wir von den HDB sind Experten auf dem Gebiet der Gründungen. Ob UG oder GmbH, AG oder SE, wir wissen, welche Dokumente gebraucht werden und welche Stellen informiert sein müssen. Unsere Zusammenarbeit mit Notaren und anderen Fachkräften ermöglicht es uns, schnell und unkompliziert genau das Unternehmen zur Verfügung zu stellen, das gewünscht wird. So entfallen lange Wartezeiten und die typischen Anfängerfehler bleiben unseren Kunden erspart. Suchen Sie sich aus der Vielzahl unserer Angebote aus, was zu Ihren wirtschaftlichen Zielen passt. Wir freuen uns darauf, Sie als Unternehmer mit unserem Know-how unterstützen zu dürfen.
Folgende Vorratsgesellschaften bieten wir Ihnen:
UG (haftungsbeschränkt) - Unternehmergesellschaft
Eine Unternehmergesellschaft wird als UG abgekürzt. Oft wird sie als „kleine GmbH“ bezeichnet. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ gehört zum Namen der UG und weist darauf hin, dass das Stammkapital gering ist. Offiziell ist die UG eine Sonderform der GmbH und damit eine Kapitalgesellschaft. Die UG gibt es seit 2008. Sie bietet eine Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, wenn der oder die Gründer nicht die erforderlichen 25.000 Euro aufbringen, die für eine GmbH eingebracht werden müssen. Kleinere Start-ups beginnen häufig als UG (haftungsbeschränkt). Ist das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen, kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden.
Vorratsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) - Unternehmergesellschaft
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das besondere an einer GmbH ist, dass der oder die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften müssen, wenn die GmbH einen erhöhten Kapitalbedarf hat. Um eine GmbH zu gründen, müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftervertrag abschließen und es muss mindestens ein Geschäftsführer bestimmt werden. Außerdem wird eine GmbH erst ins Handelsregister eingetragen, wenn das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro auf dem zugehörigen Konto eingezahlt ist. Eine GmbH wird zur Zahlung der Körperschaftssteuer herangezogen. So werden Gewinne mit nur 15 Prozent versteuert. Aus diesem Grund werden GmbHs auch gegründet, um beispielsweise Gewinne aus Aktien- oder Immobiliengeschäften steuerlich begünstigen zu lassen.
Vorratsgesellschaft GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist eine Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft statt einer Kapitalgesellschaft. Hier ist der Gesellschafter keine Person wie etwa bei einer UG oder einer GmbH, sondern eine GmbH. Damit wird bei der Haftung durch die Gesellschafter ein Ausschluss bewirkt. Haftbar ist die GmbH als Gesellschafter der GmbH und Co. KG, nicht die natürliche Person. Beteiligt sind eine GmbH, die in Höhe ihres Gesamtvermögens haftet und mindestens eine natürliche Person. Diese natürliche Person haftet meist in Höhe ihrer Einlage für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Bei Bedarf können auch individuelle Haftungssummen angegeben werden.
Vorratsgesellschaft GmbH & Co. KG - Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft
KG – Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft, KG, gehört zu den Personengesellschaften. Sie wird zum Zweck der Ausübung eines Handelsgewerbes gegründet. Alle Gesellschafter betreiben ihren Handel unter dem Dach einer gemeinsamen Firma. Es gibt mindestens einen Gesellschafter, die als Komplementäre bezeichnet werden. Mindestens einer der Gesellschafter ist in Hinsicht auf die Haftung begrenzt, er ist der Kommanditist. Seine Haftsumme muss im Handelsregister eingetragen sein. Es ist möglich, dass eine juristische Person Komplementär oder Kommanditist ist. Im dazugehörigen Gesellschaftsvertrag müssen die Dauer, die Kündigungsregelungen und die Haftungssumme des Kommanditisten festgehalten werden. Die Einlagen sind nicht an Dritte zu übertragen, wenn nicht anders im Gesellschaftsvertrag bestimmt.
AG - Aktiengesellschaft
Wie GmbH und UG ist auch eine Aktiengesellschaft eine Kapitalgesellschaft. Sie stellt eine eigenständige juristische Person dar. Eine Aktiengesellschaft kann von mindestens einer juristischen oder natürlichen Person gegründet werden und wird ins Handelsregister eingetragen. Der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag ist zwingend erforderlich und enthält neben dem Sitz und dem Inhalt der AG auch eine Auflistung aller Gesellschafter. Darüber hinaus muss die Höhe des Grundkapitals angegeben werden. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mindestens 12.500 Euro auf das Unternehmenskonto eingezahlt werden. Es muss ein Aufsichtsrat bestimmt sein, der den Vorstand beruft. Einmal pro Jahr ist die AG verpflichtet, eine Hauptversammlung aus allen Aktionären durchzuführen.
Folgende Zusatzoptionen bieten wir nach Rücksprache in einer GmbH an:
- Gesellschaft mit Maklererlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung
- Gesellschaft mit Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung nach § 34 d Gewerbeordnung
- GmbH mit EU-Gemeinschaftslizenz für Speditionen und Logistikunternehmen nach § 5 des deutschen Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG)
Gesellschaft mit Maklererlaubnis nach § 34 c
Wer als Makler, Bauträger oder Baubetreuer tätig werden will, benötigt eine Maklererlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung. Auch die Vermittlung von Krediten im Rahmen von Immobiliengeschäften oder Immobilienerwerb gehört zu den genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Sinne dieses Paragrafen. Eine Genehmigung erhält, wer nachweist, dass er in geordneten Verhältnissen lebt. Eine Gesellschaft als juristische Person kann die Genehmigung unabhängig von der Person eines Gesellschafters erhalten. Wer Immobiliengeschäfte betreiben will, sollte in jedem Fall die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Betracht ziehen, da damit nicht nur das Haftungsrisiko begrenzt wird. Auch steuerliche Vorteile können zu Buche schlagen.
Vorratsgesellschaft GmbH § 34c - Gesellschaft mit Maklererlaubnis nach § 34 c
Gesellschaft für Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler nach § 34 d
Nicht jeder darf Versicherungen anbieten und vermitteln. Für diese Tätigkeit muss eine Erlaubnis nach § 34 d der Gewerbeordnung vorliegen. Eine Tätigkeit ohne diese Genehmigung ist strafbar. Eine GmbH oder UG kann ebenso wie eine AG als Kapitalgesellschaft diese Genehmigung erhalten. In diesem Fall muss der Geschäftsführer/ Vorstand bestimmte Bedingungen erfüllen. Um das Haftungsrisiko zu begrenzen, ist eine GmbH die beste Rechtsform für Versicherungsgeschäfte. In einer GmbH ist das Haftungsrisiko auf das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro begrenzt. Aufgrund des großen finanziellen Risikos im Schadensfall bietet die Kapitalgesellschaft einen Schutz für den oder die Gesellschafter, da das Privatvermögen im Haftungsfall nicht angegriffen wird.
Vorratsgesellschaft GmbH § 34d - Gesellschaft mit Maklererlaubnis nach § 34 d
EU Gemeinschaftslizenzen
Wer Güterverkehr innerhalb der EU zu seiner Geschäftstätigkeit machen will, braucht die sogenannten EU-Gemeinschaftslizenzen. Die Tätigkeit besteht darin, Güter im Raum der EU mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt zu transportieren. Hierbei handelt es sich also um die klassischen Aufgaben einer internationalen Spedition. Um die Lizenzen zu erhalten, müssen neben dem Führungszeugnis auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und ein Auszug aus dem Verkehrsregister vorliegen. Werden die Lizenzen für eine juristische Person, also beispielsweise eine GmbH beantragt, müssen die eignungsbachweise nicht vom Gründer, sondern vom Geschäftsführer erbracht werden.
Expansionsmöglichkeiten weitere Gesellschaften
- GmbH – Österreich
- SE - Societas Europaea
GmbH – Österreich
Anders als in Deutschland muss für eine GmbH in Österreich ein Stammkapital in Höhe von 35.000 Euro aufgebracht werden (Deutschland 25.000 Euro). Der Eintrag erfolgt ins sogenannte Firmenbuch, der Entsprechung zum deutschen Handelsregister. Es gibt bei der Gründung einen Errichtungsvertrag, der dem Gesellschaftsvertrag vergleichbar ist. Auch hier werden Sitz, Inhalt und Gesellschafter der Gesellschaft definiert. In Österreich gibt es eine Mindeststeuerpflicht. Diese beträgt in den ersten Jahren 500 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Satz gilt für die Jahre 1 bis 5, bis zum 10. Jahr nach Gründung werden ein Mindestbetrag von 1000 Euro fällig, später jährlich 1750 Euro. Die steuerlichen Gewinne werden mit 25% versteuert.
Mehr Informationen- sofortiger Haftungsbegrenzung von 35.000€
- Steuernummer und Umsatzsteuernummer
- Stammkapital ist vollständig eingezahlt
- keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat
- keine Verbindlichkeiten oder Lasten
- sofort startklar
SE - Societas Europaea
Die Societas Europaea stellt eine eigene juristische Person dar. Mit einem Stammkapital von mindestens 120.000 Euro ist sie die wertvollste der gängigen Gesellschaftsformen. Bei der SE handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die im europäischen Wirtschaftsraum agieren darf. Eine AG, die nach den geltenden Bestimmungen im Staat gegründet und geführt wird, in dem sie ihren Hauptsitz hat, kann durch die Umwandlung in eine SE ihren Wirkungskreis erweitern. Für Rechnungslegung und Insolvenzen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Hauptsitz liegt. Wie die AG ist auch die SE AG verpflichtet, eine jährliche Hauptversammlung durchzuführen. Gründung und Auflösung werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft eingetragen.
Mehr InformationenSE - Societas Europaea monistisch oder dualistisch
- sofortiger Haftungsbegrenzung von 120.000€
- Steuernummer und Umsatzsteuernummer
- Stammkapital ist vollständig eingezahlt
- keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat
- keine Verbindlichkeiten oder Lasten
- sofort startklar