GmbH 34c Kaufen

Vorratsgesellschaft GmbH mit § 34 c GewO kaufen

GmbH Kauf Vorratsgesellschaft mit § 34 c GewO (§ 34 c Gewerbeordnung)

HDB - Gesellschaften GmbH bietet Ihnen neben dem reinen Kauf einer GmbH als Vorratsgesellschaft auch den Kauf einer Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Ähnlich dem Erwerb einer GmbH als Vorratsgesellschaft wird auch hier eine GmbH an sie verkauft, die zu keinem Zeitpunkt eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat. Das Stammkapital i.H.v. 25.000 € ist vollständig eingezahlt, die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen, eine Steuernummer und ein Bankkonto vorhanden.

Zusätzlich wurde von uns bereits dafür gesorgt, dass für die Gesellschaft einer Erlaubnis nach § 34 c GewO vorliegt. Damit können Sie sofort als Bauträger, Makler oder Baubetreuer ihre Geschäftstätigkeit beginnen.

  • sofortiger Haftungsbegrenzung durch das Stammkapital
  • Bankkonto bei einer Deutschen Bank
  • Steuernummer und Umsatzsteuernummer
  • Stammkapital ist vollständig eingezahlt
  • im Handelsregister eingetragen
  • keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat
  • keine Verbindlichkeiten oder Lasten
  • sofort startklar

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§ 34 c Gewerbeordnung – Was ist das?

Jeder Gewerbetreibende, der als Immobilienmakler, Bauträger oder Baubetreuer tätig werden möchte benötigt neben einer reinen Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO zusätzlich zur Ausübung seiner Tätigkeit einer Erlaubnis nach § 34 c GewO.

Dies soll sicherstellen, dass die Tätigkeit nur von zuverlässigen Personen ausgeübt werden und besondere Anforderungen für diese Tätigkeit erfüllt sind.

Beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft mit § 34 c GewO haben wir diese Voraussetzungen für Sie bereits erfüllt. Der langwierige Antragsprozess beim Gewerbeamt ist damit bereits abgelaufen und Sie können direkt mit Ihrer Tätigkeit starten.

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Weiter Informationen zur GmbH

Wann Sie die GmbH 34c brauchen:

Für folgende Tätigkeiten benötigen Sie eine Genehmigung nach § 34 c GewO

  1. Vermittlung / Nachweis von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume
  2. Vermittlung / Nachweis von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1,
  3. für Bauvorhaben, in denen Sie als:
  1. Bauherr Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
  2. Baubetreuer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen

Zahlungsvarianten

Der Kaufpreis beträgt für den Erwerb einer reinen Vorratsgesellschaft 4.500,00 € zuzüglich des eingezahlten Stammkapitals von 25.000 €.

Hinzukommen lediglich die von Ihnen zu tragenden Kosten des Notars für die Abwicklung des Gesellschaftskaufvertrages sowie Gerichtskosten für die Änderungen im Handelsregister und etwaige Reisekosten bei Beurkundung außerhalb von Berlin.

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Besonderheiten

Besonderheiten beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft GmbH mit Erlaubnis nach § 34 c

Der Ablauf des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis nach § 34 C Gewerbeordnung ist identisch mit dem Erwerb einer reinen Vorratsgesellschaft als GmbH. Es muss der notarielle Kaufvertrag über den Anteilserwerb der Geschäftsanteile abgeschlossen werden. Danach haben Sie die volle Kontrolle über die Gesellschaft. Diese besitzt bereits die Erlaubnis nach § 34 Buchst. c, so dass sie mit der Geschäftstätigkeit beginnen können.

Nach Abschluss des Kaufvertrages über die Vorratsgesellschaft ist der damalige Geschäftsführer und die damaligen Gesellschafter gemäß § 9 MaBV verpflichtet, dem Gewerbeamt den Wechsel der Geschäftsführer und Gesellschafter anzuzeigen. Dieser Verpflichtung werden wir auch entsprechend nachkommen. Unabhängig davon bleibt die Genehmigung nach § 34 Buchst. c dennoch erhalten. Es dürfen jedoch bei den neuen Anteilseignern sowie beim Geschäftsführer keine Umstände vorliegen, die ein Entzug der Erlaubnis nach § 34 Buchst. c GewO rechtfertigen.

Selbst verständlich werden sie sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Erlaubnis nach § 34 Buchst. c von uns direkt nach Abschluss des Kaufvertrags über die GmbH-Anteile erhalten.

Im Übrigen ist der Verlauf identisch mit dem Erwerb einer GmbH als Vorratsgesellschaft ohne Erlaubnis nach § 34 Buchst. c GewO. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die GmbH als Vorratsgesellschaft telefonisch oder per E-Mail/ Kontaktformular.

Zur beschleunigten Abwicklung der Gesellschaftsübertragung empfehlen wir außerhalb von Berlin den Abschluss des Gesellschaftskaufvertrages unter Mitwirkung eines von ihnen bestellten Vertreters. Dieser Vertreter tritt dann für uns als Verkäufer (beim Notar ohne Vertretungsmacht) auf und der Gesellschaftskaufvertrag wird dann unverzüglich nach Abschluss von uns bei unseren Notar nach genehmigt. Dies ermöglicht die schnellste und rechtssichere Abwicklung. Ihr Notar wird dann unverzüglich nach der Nachgenehmigung durch uns und von unserem Notar informiert, sodass die weitere Abwicklung erfolgen kann.

Nach Abschluss des Kaufvertrages erhalten Sie von uns unverzüglich sämtliche Originalunterlagen, insbesondere über die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, die Korrespondenz mit dem Finanzamt, dern IHK sowie weiteren Behörden sowie sämtliche Bankunterlagen, die Eröffnungsbilanz sowie gegebenenfalls vorhandene Zusatzgenehmigungen.

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Umfang einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34 Buchst. c GewO umfasst so viele Teilbereiche, dass eine komplette Erlaubnis nach § 34 Buchst. c GewO grundsätzlich nicht notwendig ist. Dies auch deshalb, weil die Gesamtkosten für eine Erlaubnis nach § 34 Buchst. c GewO ca. 3000 € betragen würden. Aus dem Grund haben wir uns entschieden jeweils für die folgenden zwei typischen Geschäftsbereiche Maklertätigkeit und Bauträgertätigkeit die entsprechende Erlaubnis einzuholen. Die von Ihnen erworbene Vorratsgesellschaft hat jeweils bloß eine der beiden Erlaubnistatbestände. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vorratsgesellschaft mit speziellen Erlaubnistatbeständen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch alles Weitere zur Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis nach § 34 Buchst. c GewO

Besonderheiten einer Vorratsgesellschaft für Bauträger

Die Vorratsgesellschaft, welche speziell für Bauträger ausgelegt ist, muss neben den Voraussetzungen nach § 34 Buchst. c zusätzlich sämtliche Voraussetzungen nach der Makler und Bauträgerverordnung erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Buchführungspflicht nach § 10 MaBV, die Rechnungslegungspflichten nach § 8 MaBV, die Informationspflichten nach § 11 MaBV sowie die Anzeigepflichten nach § 9 MaBV. Zusätzlich haben Bauträgergesellschaften auch die Vermögenswerte ihrer Auftraggeber gemäß den rechtlichen Bestimmungen abzusichern und eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Einhaltung dieser Pflichten sind jedes Jahr durch ein unabhängiges Prüfungsbüro zu prüfen und der zuständigen Behörde bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres zu übermitteln. Dies bitten wir Sie beim Erwerb einer Bauträgergesellschaft zu beachten.