Das Bild zeigt zwei Männer beim Handshake und dient zur Verdeutlichung des Themas "Stiftung gründen – Infos zu den Voraussetzungen, Vorteilen und Kosten einer Stiftungsgründung“.

Stiftung gründen: rechtsfähige oder treuhänderische Stiftungen

Eine Stiftung zu gründen, dient dem Zweck des gemeinnützigen Engagements oder verfolgt privatnützige Ziele. Immer mehr Einzelpersonen und Unternehmen beschäftigen sich mit den Möglichkeiten einer eigenen Stiftung. Bundesweit gibt es inzwischen rund 23.000 rechtsfähige Stiftungen, von denen 92 Prozent einem gemeinnützigen Zweck dienen.

Gründer bringen ihr Vermögen ein und legen das Ziel bzw. die Aufgabe der Stiftung fest. Da die Gründung einer Stiftung nicht rückgängig gemacht werden kann und prinzipiell für die Ewigkeit gedacht ist, stellt die langfristige Absicht einen wichtigen Faktor dar. Zudem überwachen mehrere Instanzen den bei der Stiftungsgründung festgelegten Zweck und das Ziel, damit das Stiftungskapital korrekt eingesetzt wird.

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Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine eigenständige Organisation in Form einer juristischen Person ohne Eigentümer. Rechtlich wird sie als Sondervermögen bezeichnet. Stiftungen verfügen über ein eigenes Vermögen und verfolgen ein vom Stifter definiertes Ziel bzw. einen bestimmten Zweck.

Das Bild zeigt die Statue eines goldenen Löwen und leitet den folgenden Abschnitt zu den Stiftungsformen bei der Stiftungsgründung ein.

Stiftung gründen: Welche Stiftungsformen gibt es?

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen:

  • rechtsfähigen öffentlichen Stiftungen,
  • rechtsfähigen privatrechtlichen Stiftungen und
  • nicht rechtsfähigen Stiftungen (auch treuhänderische Stiftungen genannt).

Die Stiftungssatzung und die Organisation hängen davon ab, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentliche Stiftung handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt die Struktur der privaten Stiftungen und das öffentliche Recht die Struktur der öffentlichen Stiftungen.

In der Regel ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gemeint, die wie die öffentliche Stiftung der Kontrolle der Stiftungsbehörden unterliegt. Manche bestehen bereits seit Jahrhunderten, zum Beispiel wurde die Johannishofstiftung im Jahr 1161 gegründet und gehört zu den ältesten Stiftungen in Deutschland.

Hinweis: In den Rechtswissenschaften gibt es den als Stiftungsrecht bezeichneten Bereich, auf den sich zahlreiche Juristen spezialisiert haben.

Was ist eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts?

Bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts handelt es sich um eine organisatorisch verselbstständigte und rechtsfähige Institution. Die Stiftungsgründung erfolgt aufgrund eines öffentlichen Beschlusses. Sie dient dem Zweck der Bestandsverwaltung des vom Staat bereitgestellten Stiftungsvermögens für den öffentlichen Zweck. Beispiele sind die Stiftung Warentest und die Lotto-Stiftungen. Lotto-Spieler fördern mit ihren Einsätzen also den Stiftungszweck der jeweiligen Lotterie.

Was ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts?

Eine Stiftung bürgerlichen Rechts ist ebenfalls eine rechtsfähige Organisation, die sich in einigen Punkten unterscheidet. Die zugewendeten Vermögenswerte dienen bestimmten Zwecken, die meist gemeinnützig oder wohltätig sind. Stiftungen bürgerlichen Rechts haben keine Mitglieder, stattdessen setzt der Stifter einen Stiftungsrat (Kuratorium) ein. Dieser ergänzt sich durch Berufung weiterer Personen selbst.

Was ist eine treuhänderische Stiftung?

Eine treuhänderische Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, die durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder errichtet wird. Der Treuhänder ist verpflichtet, dass er das übertragene Stiftungsvermögen separat von seinem sonstigen Vermögen verwaltet und nur zur Zweckerfüllung einsetzt.

Stiftung gründen: die Auswahl der Rechtsform für private Stifter

Stifter müssen sich bei der Stiftungsgründung zwischen den zwei Rechtsformen der rechtsfähigen Stiftung und der treuhänderischen Stiftung entscheiden:

  • Zum Gründen einer rechtsfähigen Stiftung bedarf es der staatlichen Anerkennung und eines Stiftungsvorstands. Das untere Limit für rechtsfähige Stiftungen liegt in der Regel bei bei 50.000 Euro.
  • Die Gründung einer treuhänderischen Stiftung erfolgt in der Regel mithilfe eines Stiftungsvertrags zwischen dem Stifter und dem Treuhänder. Eine staatliche Anerkennung ist nicht notwendig, nur das Finanzamt kontrolliert. Der Treuhänder verwaltet das Geld dann gemäß der Satzungsbestimmungen. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Satzung abänderbar ist – der Stiftungsvertrag muss dies vorsehen. Somit bietet diese Form mehr Flexibilität. Treuhandstiftungen können einen Vorstand haben, müssen dies aber nicht.

Folgende Tabelle fasst die Unterschiede zusammen, die für die Gründung einer Stiftung gelten:

Eigenschaften Rechtsfähige Stiftung Treuhänderische Stiftung
Kontrolle durch Aufsichtsbehörden
  Ja
  Nein
dauerhafte Vermögensbindung
  Ja
  Ja
Stiftungskapital

mindestens 50.000 Euro

kein Mindestkapital nötig

Dauer der Stiftungsgründung

3 bis 6 Monate

6 bis 8 Wochen, in Ausnahmefällen auch in wenigen Tagen möglich

Flexibilität

Satzungsänderungen nur bedingt möglich

Satzungsänderungen sind möglich

Pflichten

die Aufsichtsbehörde und das Finanzamt benötigen Berichte

nur das Finanzamt benötigt Berichte

Welche Stiftungsarten gibt es?

Neben der Unterscheidung zwischen rechtsfähigen und treuhänderischen Stiftungen gibt es eine Reihe von Stiftungsarten. Diese ermöglichen beispielsweise, dass Gründer den Kreis der Begünstigten für das gestiftete Vermögen nach ihrem Ermessen eingrenzen. Solch eine Stiftung wird dann natürlich nicht als gemeinnützig anerkannt.

Das Bild zeigt den Berater Salih Dagler, der Personen bei der Gründung einer Stiftung unterstützt.

Bürgerstiftung

Hinter den Bürgerstiftungen stehen nicht einzelne Stifter, sondern viele. Die Gründung ist mit wenig Stiftungsvermögen möglich, wenn Zustiftungen folgen.

Familienstiftung

Gründungen von Familienstiftungen sind privatnützig und dienen der dauerhaften Sicherung des Familienvermögens. In der Satzung sind die Begünstigten genannt, der gemeinnützige Status ist daher nicht gegeben. Weiter unten finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Familienstiftung gründen.

Treuhandstiftung

Bei Treuhandstiftungen verwaltet ein Treuhänder das Stiftungskapital. Diese werden auch als nicht rechtsfähige oder unselbstständige Stiftung bezeichnet. Die Treuhandstiftung haftet für die sachgerechte Verwendung der zur Verfügung gestellten Gelder und wird vom Finanzamt kontrolliert.

Trägerstiftung

Die Stiftungsart wird zur Förderung eines Unternehmens gegründet und unterstützt mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital. Damit eine Trägerstiftung das Vermögen einer anderen Stiftung verwalten darf, muss deren Stiftungsvermögen dauerhaft von dem eigenen Vermögen der Trägerstiftung getrennt sein.

Verbrauchsstiftung

Verbrauchsstiftungen unterscheiden sich im Umgang mit dem Stiftungskapital von den anderen Stiftungsarten. Eine Verbrauchsstiftung braucht das Vermögen nach und nach auf, statt nur die Erlöse und Zinsen aus den Investitionen für den Stiftungszweck zu verwenden. Die Satzung schreibt nach der Aufzehrung des Kapitals die Auflösung fest. Somit sind Verbrauchsstiftungen endlich und nicht für die Ewigkeit gedacht. Der Stifter entscheidet bei der Gründung, ob diese zeitlich befristet ist (mindestens zehn Jahre) und in dieser Zeit das Geld ausschüttet oder einen endlichen Zweck verfolgt. Das kann zum Beispiel die Unterstützung von Flutopfern oder von Angehörigen zur Finanzierung einer Ausbildung sein.

Stiftungs-GmbH, Stiftungs-AG und Stiftungsverein

Während rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts nur wenig Flexibilität bieten, bleiben Sie als Stifter mit einer Stiftungs-GmbH und ebenso mit einem Stiftungsverein flexibler. Bei der Stiftungs-GmbH kann das Stiftungsvermögen nur 25.000 Euro betragen und der Stiftungszweck lässt sich im Rahmen einer Mitgliederversammlung ändern.

Zweck, Sinn, Ziele und Aufgaben von Stiftungen

Was ist der Stiftungszweck bzw. der Sinn der Stiftung?

Der oder die Stifter verfolgen mit der Stiftungsgründung einen bestimmten Zweck, für den finanzielle Mittel notwendig sind. Das kann zum Beispiel:

  • die nachhaltige Lösung eines Problems,
  • die Förderung einer Organisation,
  • die Unterstützung eines Projekts oder
  • von Personengruppen sein.

Als Stiftungszweck kommt auch die Durchführung eigener Projekte infrage, sofern diese nicht das Gemeinwohl gefährden. Der Sinn erklärt sich aus dem Zweck, in der Regel wollen die Stifter mit dem Geld bestimmte gesellschaftliche Bereiche fördern. Neben dem Zweck der Wohltätigkeit können unter anderem gezielt junge Sportler, Musiker oder Künstler unterstützt werden.

Was ist das Stiftungskapital?

Das Stiftungskapital ist das Herzstück einer Stiftung. Es handelt sich dabei um die Summe aller geldwerten Rechte, Güter und Forderungen. Vermögenswerte aller Art sind zulässig, das können beispielsweise Immobilien, Wertpapiere, Geldvermögen und Kunstgegenstände sein. Das Stiftungskapital setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • dem bei der Stiftungsgründung eingebrachten Ausstattungsvermögen,
  • möglichen Zustiftungen und
  • eventuellen Rücklagen.

Wichtig ist, dass diese Vermögenswerte zumindest teilweise Erträge abwerfen oder Einnahmen generieren müssen, damit finanzielle Mittel zur Zweckerfüllung zur Verfügung stehen.

Welches Ziel verfolgt eine Stiftung?

Stiftungen zielen auf den Erhalt des Stiftungskapitals ab, das auch als Grundstockvermögen bzw. Grundstockkapital bezeichnet wird. Dies sichert in der Folge langfristig die Zahlungsfähigkeit für den Stiftungszweck.

Was ist die Aufgabe?

Um das langfristige Stiftungsziel verfolgen zu können, ist es die Aufgabe der Stiftung, das Kapital gut anzulegen und Erträge zu erwirtschaften. Die Erträge machen die liquiden Stiftungsmittel zur Zweckerfüllung aus.

Gründungskosten, Mindestkapital und Stiftungskapital

Wie hoch sind die Kosten bei der Gründung einer Stiftung?

Als Stiftungsgründer zahlen Sie normalerweise für die Erstellung der Satzung und die notarielle Beglaubigung. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Stifter die Satzung selbst erstellen. Die Formulierung der Stiftungssatzung macht jedoch ohne fundierte Beratung keinen Sinn. Denken Sie daran, dass nachträgliche Änderungen genehmigungspflichtig sind.

Der Notar ist für die Stiftungsgründung ebenfalls nicht vorgeschrieben. Wer jedoch die Kosten für den Notar scheut, sollte sich Fragen, ob das Vermögen für die Stiftung überhaupt ausreicht. Die Beglaubigungsgebühren richten sich nach allgemeinen Gebührenordnungen. Damit sich die Stiftungskosten rechnen, sehen Experten die Gründung einer Stiftung meist ab 100.000 Euro als sinnvoll an. Somit stellt die Vermögensübertragung zum Stiftungskapital den Großteil der Kosten beim Gründen der Stiftung dar.

Wie hoch ist bei der Stiftungsgründung das Mindestkapital?

Um eine Stiftung gründen zu können, ist gesetzlich kein Mindestkapital festgelegt. Die notwendige Höhe des Stiftungskapitals richtet sich vielmehr nach dem angestrebten Verwendungszweck. Der Stifter kann die Höhe des Grundstocks frei bestimmen, allerdings prüft die Stiftungsbehörde während des Anerkennungsverfahrens, ob der Grundstock den Stiftungszweck nachhaltig und dauerhaft erfüllen kann. In der Praxis fordert die zuständige Stiftungsaufsicht daher oftmals ein Mindestkapital in Höhe von 50.000 Euro. Experten empfehlen meist eine Gründungssumme in sechsstelliger Höhe.

Was passiert mit dem Stiftungskapital?

Die regelmäßige Ausschüttung der Einnahmen und Erträge stellt in der Folge das Fördervolumen der Stiftung dar. Der Zugriff auf das ursprüngliche Stiftungsvermögen bleibt dauerhaft verwehrt.

Wie lässt sich das Stiftungskapital vergrößern?

Eine Stiftung kann drei Einkommensquellen haben:

  1. Kapitalerträge aus dem Stiftungsvermögen
  2. Spenden, die meist aus Begünstigungen in Testamenten stammen
  3. Zustiftungen, bei denen eine weitere Person das eigene Vermögen in eine bestehende Organisation investiert und so den Stiftungszweck unterstützt

Was sind die Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung?

Die Vorteile hängen von der Stiftungsform ab. Gemeinnützige Stiftungen bieten in zwei Bereichen entscheidende Vorteile.

  1. Ein großes Vermögen kann für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Die Stiftung profitiert dabei von Steuervorteilen, sodass mehr Geld bei den Empfängern ankommt. Wenn Sie sich gesellschaftlich engagieren möchten und Geld übrig haben, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Gründung einer privaten Stiftung bürgerlichen Rechts. In der Folge können Sie Einfluss auf die Gesellschaft nehmen und zum Beispiel mit dem Stiftungskapital in der Nähe von sozialen Brennpunkten Immobilien erwerben, um so das soziale Klima zu verbessern und sozial benachteiligten Kindern zu helfen.
  2. Eine Stiftung bietet Vermögensschutz, weil das Stiftungsvermögen nicht mehr dem Stifter gehört. Die zu zahlenden Steuern liegen deutlich unter dem durchschnittlichen Einkommensteuersatz. Zudem wird der Jahresabschluss von Stiftungen nicht veröffentlicht, wie es bei einer GmbH oder AG der Fall ist.

Wer kann eine Stiftung gründen?

Grundsätzlich kann jeder eine Stiftung gründen. Gründer müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben und das notwendige Vermögen einbringen können. Die Gründung einer Stiftung kann durch eine Einzelperson oder durch mehrere Stifter erfolgen. Das eingebrachte Privatvermögen wird zum Stiftungskapital, für das es einen eindeutig festgelegten Verwendungszweck gibt.

Wem gehört eine Stiftung?

Stiftungen gehören niemandem und haben keine Mitglieder. Es handelt sich vielmehr um eine juristische Person, die Stiftung gehört sich selbst und nicht dem Stiftenden. Das eingezahlte Kapital ist dauerhaft übertragen und wird nach dem Tod des Stifters nicht vererbt. Rückerstattungen sind nicht möglich. Wenn eine Stiftung nicht mehr weitergeführt werden kann, fällt das Stiftungskapital an die Finanzbehörden. Vor dem Gesetz vertritt der jeweilige Stiftungsvorstand die Stiftungen.

Eine person schaut gedankenverloren in den Himmel und fragt sich, wer eigentlich der Eigentümer einer Stiftung ist

Wie funktioniert eine Stiftung?

Die Funktion einer Stiftung ist einfach erklärt:

  • Der Stifter bringt sein Vermögen ein, das in der Folge der Erfüllung des Stiftungszwecks dient.
  • Die meisten Stiftungen sind gemeinnützig und dann bei der Festlegung des Zwecks an die Definition der Gemeinnützigkeit gebunden. Nach § 52 der Abgabenordnung (AO) ist eine Gemeinnützigkeit beispielsweise bei der Förderung von Wissenschaft und Forschung, religiösen Zwecken oder Gleichberechtigung gegeben. Der Antrag auf Gemeinnützigkeit erfolgt beim Finanzamt.
  • Wenn Ihre Stiftung wissenschaftliche Forschungsprojekte fördern soll, müssen Sie eine Art Antragsverfahren erstellen.
  • Wer die Förderung einer Stiftung in Anspruch nehmen möchte, muss mit seinem geplanten Vorhaben mit der Stiftungssatzung übereinstimmen.
  • Für die zugewiesenen Gelder erwartet die Stiftung im Gegenzug in der Regel nach dem Projektabschluss einen Rechenschaftsbericht.
  • Für den Erhalt der Funktion ist das Wachstum des Stiftungskapitals wichtig, das möglichst gewinnbringend angelegt wird.
  • Angestellte einer Stiftung erhalten ein normales Gehalt, die Ausgaben für interne Zwecke und Mieten sollen dabei so gering wie notwendig sein – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aufgrund der steuerlichen Vorteile ist es wichtig, dass der Großteil der Ausgaben dem Stiftungszweck dienen und nicht der Bezahlung von Angestellten und des Vorstands.

Wichtig: Stiftungen bürgerlichen Rechts sind für die Ewigkeit gedacht. Eine Auflösung wird nur genehmigt, wenn der Stiftungszweck wegfällt oder nicht mehr erreicht werden kann. Stiftungs-GmbHs und Stiftungsvereine bieten mehr Flexibilität.

Warum sollte ich eine Stiftung gründen?

Die Stiftungsgründung bringt einige Vorteile mit sich. Mit einer Stiftung lässt sich das eigene Vermögen langfristig sichern und für einen bestimmten Zweck einsetzen. Die Ausrichtung der Stiftung bürgerlichen Rechts kann gemeinnützig oder privatnützig sein – also die Gemeinschaft oder einen ausgewählten Personenkreis unterstützen.

Wohltätigkeit mit eigenen Vorteilen kombinieren

Bei einer gemeinnützigen Stiftung steht die Wohltätigkeit für die Allgemeinheit im Vordergrund. Dabei darf laut § 58 Nr. 5 der AO höchstens ein Drittel des Einkommens der Stiftung für den Unterhalt des Stifters und seiner Angehörigen verwendet werden. Diese Regelung bietet Gestaltungspotenzial, auf eine „angemessene Weise“ ist zu achten.

Das Familienvermögen sichern und Streit vermeiden

Wenn der Schwerpunkt auf der Sicherung des Familienvermögens liegt, sollten Sie eine privatnützige Familienstiftung gründen. Beispielsweise können Sie diese Art von Stiftung gründen, damit ein behindertes Kind nach dem Tod der Eltern weiter abgesichert ist. Auch für den gesunden Nachwuchs kann die Stiftungsgründung eine kluge Idee sein und Vorteile schaffen. Auf diese Weise können die Heranwachsenden regelmäßige Bezüge erhalten und die Erbschaft als Einmalzahlung lässt sich ausschließen.

Stiftungen & Steuern

Welche Steuern müssen gemeinnützige Stiftungen zahlen?

Die Stiftungsarten unterscheiden sich in der steuerlichen Behandlung. Gemeinnützige Stiftungen sind steuerbegünstigt. Privatnützige Stiftungen sind mit ihren Vermögen und Erträgen allgemein steuerpflichtig, sie müssen die Körperschaftssteuer abführen und bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich die Gewerbesteuer.

Die §§ 51-68 der Abgabenordnung regeln die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigungen. Entscheidend ist, dass Ihre Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist und die Erträge bzw. Spenden zeitnah für Zwecke gemäß der Satzung verwendet werden. Gemeinnützige Stiftungen profitieren von folgenden Steuervorteilen:

  • Befreiung von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer: Die Steuerbefreiung gilt, wenn das Vermögen auf die gemeinnützige Stiftung übertragen wird. Auch Erben können Gegenstände nach der Erbschaft innerhalb von 24 Monaten einer Stiftung zuwenden und so diesen Vorteil nutzen.
  • Befreiung von der Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer müssen alle juristischen Personen mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland zahlen. Dazu gehören neben Aktiengesellschaften und GmbHs auch Vereine und Stiftungen. Als gemeinnützig anerkannte Stiftungen sind jedoch von der Körperschaftssteuer befreit. Einnahmen aus der Vermögensverwaltung, aus Spenden und aus der wirtschaftlichen Tätigkeit sind steuerfrei.
  • Ermäßigte Umsatzsteuer: Die Befreiung von der Umsatzsteuer ist unter Umständen möglich. Allerdings kann auch der Verzicht auf die Steuerbefreiung sinnvoll sein, wenn dadurch der volle Vorsteuerabzug möglich ist.
  • Abzugsmöglichkeit für Spenden: Zuwendungsgeber können bis zu 20 Prozent ihrer Einkünfte an eine gemeinnützige Stiftung spenden und als Sonderausgaben abziehen. Wenn die abziehbaren Zuwendungen den jährlichen Höchstbetrag überschreiten oder nicht berücksichtigt werden können, lassen sich diese in den Folgejahren als Sonderausgaben abziehen.
  • Befreiung von der Gewerbesteuer, außer die Stiftung ist gewerblich aktiv
  • Befreiung von der Grundsteuer

Stiftung gründen für Kinder und Steuern sparen

Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig und unterliegen damit der Steuerpflicht. Bei der Gründung fällt die Schenkungssteuer oder Erbschaftsteuer an. Grundsätzlich unterliegen diese Stiftungen der Körperschaftssteuer und müssen das Einkommen mit 15 Prozent plus Soli versteuern. Es gilt ein Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro. Wohlhabende Eltern können eine Familienstiftung gründen und damit ihre Kinder gut absichern. Diese unterliegt zwar der Erbschaftssteuer, allerdings darf der Freibetrag für Kinder von 400.000 Euro steuermindernd angerechnet werden. Für weitere Informationen zur Besteuerung einer Familienstiftung ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Familienstiftung gründen im Detail: Funktion & Unterschiede

Unter den Stiftungen ist die Familienstiftung eine Sonderform. Bei dieser stehen Begünstigte zum Stifter in einem verwandtschaftlichen Verhältnis. Familienstiftungen dienen dem Zweck, eine oder mehrere Familien bzw. Familienmitglieder zu fördern. Der entscheidende Unterschied zu den meisten anderen Stiftungsarten ist, dass Familienstiftungen nicht gemeinnützig sind.

Gründe für das Gründen einer Familienstiftung:

  • die Familie ist wirtschaftlich versorgt und abgesichert
  • das Familienvermögen bleibt erhalten
  • Förderung des Familienzusammenhalts
  • Erschaffung von Hilfsmöglichkeiten für Familienmitglieder in Not

Oft erfolgt die Gründung einer Familienstiftung, wenn es für ein Familienunternehmen keinen Nachfolger gibt oder wenn zu viele Erben zur Zersplitterung des Betriebs führen können. Das Unternehmen lässt sich dann in Form einer Stiftung fortführen. Weiter bieten Familienstiftungen Vorteile, wenn die Familie gesellschaftliche Ziele verfolgen möchte.

Familienstiftungen eignen sich auch gut für die Unterstützung von Familienmitgliedern, die keinerlei Entscheidungsgewalt über das Familienvermögen haben sollen. Die ergibt beispielsweise bei Kindern mit Suchtproblemen oder behinderten Familienmitgliedern Sinn. Außerdem ist zu beachten, dass eine Familienstiftung zur Sicherung der Ausbildung der Kinder unter Umständen dazu führt, dass für die Eltern die Unterhaltspflicht entfällt. Der Hintergrund: Die Kinder haben durch die Stiftung bereits ein eigenes Einkommen.

Hinweis: Eine Familienstiftung zur Wahrung des Familienvermögens ist eine Alternative zur vermögensverwaltenden GmbH.

Vorteile und Nachteile einer Familienstiftung in der Übersicht

Die Grafik stellt die Vorteile der Familienstiftung dar, dazu gehört der Support von Familienmitgliedern, das Vorbeugen von Erbstreitigkeiten, das Erhöhen des Familienansehens und die Vermeidung der Aufsplittung eines Familienunternehmens

Die folgende Tabelle fasst die Vor- und Nachteile einer Familienstiftung übersichtlich zusammen.

Zusammengefasst betrachtet sind Familienstiftungen in gewisser Weise relativ unflexibel. Sie bieten zwar einerseits Stabilität, andererseits lässt sich die Satzung nur schwer verändern.

Wie gründe ich eine Stiftung? Drei Schritte bis zur eigenen Stiftung?

Die Grafik stellt die drei Schritte für die Gründung einer Familienstiftung dar: das Sitzungsgeschäft, die Satzung und die Antragstellung

Die Gründung einer Stiftung ist relativ leicht, wie bei einer Unternehmensgründung gibt es dabei mehrere Phasen. Für die Errichtung Ihrer privaten Stiftung sind folgende drei Schritte notwendig.

1.Schritt

Das Stiftungsgeschäft

In Deutschland stellt das Stiftungsgeschäft zusammen mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde die Voraussetzung für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung. Dabei ist das Stiftungsgeschäft die verbindliche Willenserklärung des Stifters, sein Vermögen für den in der Satzung festgelegten Zweck in die Stiftung einzusetzen. Der erste Schritt zur Stiftungsgründung ist abgeschlossen, sobald Sie die Willenserklärung unterschrieben haben. Sie können sich das Stiftungsgeschäft bzw. den Stiftungsakt notariell beglaubigen lassen, zwingend notwendig ist das aber nicht.

2.Schritt

Die Satzung

Für die Satzung sind Sie zu folgenden Angaben verpflichtet:

  • Stiftungsname
  • Stiftungszweck
  • Stiftungssitz
  • Höhe des eingebrachten Ausstattungsvermögens (entspricht der Angabe im Stiftungsgeschäft)
  • Regelungen zum Vorstand

Hinweis: Die Einstufung als Gemeinnützigkeit ist nicht möglich, wenn Begünstigte in der Satzung genannt sind. Die Nennung ist bei Familienstiftungen üblich, eine Förderung der Allgemeinheit ist dabei nicht gegeben (Abgabenordnung 2. Teil, 3. Abschnitt. § 52).

Weiter ist Vorsicht bei der Zweckfestlegung der Stiftung geboten. Die zuständige Behörde muss den Stiftungszweck eindeutig erkennen können. Formulieren Sie den Zweck daher so genau und zugleich so flexibel wie möglich. Spätere Änderungen bedeuten viel Aufwand und erfordern die Genehmigung der Stiftungsbehörde.

3.Schritt

Antragstellung bei der Stiftungsbehörde

Im dritten Schritt reichen Sie den Stiftungsakt und die Satzung bei der zuständigen Stiftungsbehörde ein. Diese überprüft die Unterlagen und entscheidet über die Stiftungsgründung. Sobald die Behörde grünes Licht gibt, ist die gegründete Stiftung rechtskräftig.

Hinweis: Der Stifter kann das Stiftungsgeschäft bis zum Zeitpunkt der Anerkennung widerrufen.

Stiftung gründen mit dem HDB Gründungsservice

Stiftungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben verschiedene Rahmenbedingungen. Sie sollten sich daher für die Stiftungsgründung professionell beraten lassen. Für eine erste Beratung zum Thema kann Ihnen Ihr Steuerberater weiterhelfen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich am besten an HDB.

Checkliste Stiftungsgründung

Die Beantwortung der folgenden Fragen hilft bei der Entscheidung für eine Stiftungsform und dient der Gründungsvorbereitung.

  • Welchen Zweck verfolgt die Stiftung? Soll das Stiftungsvermögen der Gesellschaft oder zum Beispiel der Familie zugute kommen?
  • Wann soll die Errichtung der Stiftung stattfinden? Die Gründung kann bereits zu Lebzeiten des Stifters oder nach dessen Tod stattfinden. Für die Stiftungsgründung nach dem Tod bietet sich eine entsprechende Formulierung im Testament an.
  • Wie viel Geld, Immobilien, Aktien etc. gehen in das Stiftungsvermögen über?
  • Wo soll der Sitz der Stiftung sein? Die Entscheidung hat steuerliche Folgen, denn Stiftungen müssen zum Beispiel in Luxemburg und Liechtenstein weniger Steuern zahlen. In Deutschland sind die Stiftungsbehörden Ländersache, eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Daher kann beispielsweise die Gründung einer Stiftung in Berlin unter Umständen der Gründung in NRW vorgezogen werden.
  • Wie soll die Stiftung finanziert werden? Werden nur Erträge oder wird das gesamte Vermögen verwendet?
  • Wie soll die Verwaltung der Stiftung ablaufen? Welche Personen sollen im Stiftungsvorstand sitzen? Ist ein Treuhänder gewünscht oder eine externe Vermögensverwaltung?
  • Welche Satzung hat die Stiftung?
  • Welcher Stiftungsname ist geeignet? Die Entscheidung gilt für die Ewigkeit. In vielen Fällen zielt der Name auf die Ehrung einer Persönlichkeit ab und die Stiftung verfolgt dann den Zweck, das Lebenswerk der Person fortzuführen. Für diese Stiftungsform ist die Bürgerstiftung die passende Wahl. Private Stifter sind bei der Gründung ihrer eigenen Stiftung meist am besten damit beraten, ihren eigenen Namen zu wählen. Wichtig ist, dass keine Namens- oder Markenrechte verletzt werden. Prüfen Sie gegebenenfalls auch im Vorfeld, ob der entsprechende Domainname noch frei ist, damit die Stiftung einen passenden Internetauftritt haben kann.

Jetzt bei der Stiftungsgründung unterstützen lassen

Mit unseren Experten können Sie in Ruhe Ihre Stiftung gründen. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Schritten der Stiftungsgründung. Rufen Sie uns für ein erstes Gespräch unter der Telefonnummer 030 229 579 04 an, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@hdb-gesellschaften.de oder nutzen Sie jetzt unseren Gründungsservice.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Thema Stiftung gründen

Was sind Beispiele für Stiftungen?

In Deutschland sind die allermeisten der mehr als 23.000 Stiftungen gemeinnützig. Beispiele sind die drei größten, privaten Stiftungen bürgerlichen Rechts:

Häufig agieren Prominente als Stifter und fördern bestimmte Projekte. Beispielsweise hat der Fußballer Philipp Lahm eine Stiftung mit auffällig geringen Verwaltungskosten errichtet und tritt damit in die Fußstapfen von anderen Prominenten wie Karlheinz Böhm und Hans Rosenthal. Für die Unterstützung sozialer Projekte in Berlin hat der bekannte Immobilieninvestor Jakob Mähren eine Stiftung gegründet.

Kann eine Stiftung pleitegehen?

Ja, wie jede natürliche oder juristische Person ist eine Stiftung insolvenzfähig und kann somit in Konkurs gehen. Bei Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung muss der Vorstand den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Vom Grundsatz her ist eine Stiftung allerdings für die Ewigkeit gedacht und soll Gewinne aus dem Stiftungsvermögen generieren, die für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Ausnahme: Bei einer Verbrauchsstiftung ist der vollständige Verbrauch des Stiftungskapitals im Vorneherein eingeplant, daher entfällt die Beantragung der Insolvenz, wenn das Geld verbraucht ist.

Ist es möglich eine Stiftung zu verkaufen?

Nein, eine Stiftung kann nicht verkauft werden – sie gehört niemandem. Allerdings besteht die Möglichkeit der Auflösung und der Insolvenz einer Stiftung. Zum Beispiel kann die Behörde eine Stiftung auflösen, wenn die Stiftung nicht mehr mit dem Stiftungsrecht vereinbar ist. Die Auflösung ist auch möglich, wenn der Stiftungszweck nicht mehr existiert. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn eine Stiftung Menschen mit einer speziellen Krankheit gute Bildung ermöglichen will, das Krankheitsbild jedoch nicht mehr in der Gesellschaft auftritt. In diesem Fall ist es möglich, den Stiftungszweck umzuformulieren. Die zuständige Stiftungsbehörde muss den neuen Zweck genehmigen.

Kann ich mit einer Stiftung Geld verdienen?

Nein, die Stiftungsgründung ist nicht dazu vorgesehen, Geld zu verdienen. Sie können an einer Stiftung kein Geld verdienen. Nur die Stiftung selbst kann Geld verdienen und für den Stiftungszweck verwenden. Eine Entlohnung ist allerdings für den Vorsitzenden und weitere Mitarbeiter vorgesehen.

Kann eine Stiftung eine GmbH sein?

Ja, es gibt die Form der Stiftungs-GmbH. Anders als eine klassische GmbH schüttet die Stiftungs-GmbH jedoch keine Gewinne an die Anteilseigner aus. Stattdessen bleiben die Gewinne in der Stiftung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Organisation der Stiftungs-GmbH auf die Erfüllung des Stiftungszwecks ausgerichtet ist und das Stammkapital erhalten werden soll.

Kann eine Stiftung Immobilien kaufen?

Stiftungen verwalten das Stiftungskapital mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen. Mit den Gewinnen kann eine Stiftung auch Immobilien kaufen. Es ist ebenso möglich, dass Immobilien bereits bei der Gründung einer Stiftung zum Stiftungsvermögen gehören. So kann eine Stiftung ihren Sitz in der eigenen Immobilie haben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Stiftung und einer NGO?

Bei einer NGO handelt es sich um eine Nicht-Regierungs-Organisation, die einen sozialen oder gesellschaftspolitischen Auftrag verfolgt. Eine Stiftung kann eine NGO sein, jedoch ist nicht jede NGO als Stiftung gegründet bzw. organisiert. Während einer Stiftung formale Rahmenbedingungen regelt, geht es bei einer NGO mehr um die Inhalte der Arbeit.