Immobilien richtig steuern

Immobilien richtig steuern

Essentials aus dem ImmobilienSpecial

Das Steuersparpotential und diverse Möglichkeiten der Gestaltung sind bei Immobilien eine wirksame Komponente. Daher wurde für die Steuersparvariante Immobilien ein spezieller Wissensbereich eingerichtet, das ImmobilienSpecial. Die Möglichkeiten, Steuern zu senken beziehungsweise Steuern zu sparen, sind bei Immobilienkauf und Verwaltung von Immobilien hoch. Wichtig ist es dabei, das gesamte Potenzial der Steuersparoptionen auszunutzen, vorausschauend zu planen und eine Strategie zu entwickeln. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, den Kauf intensiv vorzubereiten, sich das notwendige Wissen anzueignen und Fachleute wie Steuerberaterinnen und Steuerberater, Notarinnen und Notare mit ins Boot zu holen. Sinnvoll ist ebenfalls, zu diesem Zeitpunkt eine Exit-Strategie vorzubereiten, da schon beim Einstieg der Ausstieg aus einer Immobilie zu berücksichtigen ist. Es ist zu empfehlen, nie ohne persönlichen und steuerlichen Plan überstürzt eine Immobilie zu erwerben. Immobilien richtig Steuern – das ist die Kunst und der Anspruch, der zur Realität wird.

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Warum ist es sinnvoll, eine Strategie zu haben?

Aktuell ist es in Deutschland so, dass es zwei Gruppen gibt, die steuerlich begünstigt werden. Das sind zum einen Unternehmerinnen und Unternehmer und zum anderen Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien. Wer beiden Gruppen angehört, hat die besten Voraussetzungen mit seinen Steuern optimal umzugehen. Für diese Zielgruppe ist Deutschland ein wahres Steuerparadies. In Verbindung mit der Steuer-Spar-Checkliste ist die zusätzliche Checkliste „Immobilien richtig Steuern“, das ImmobilienSpecial, für Immobilienbesitzer eine perfekte Kombination. Die hier vorliegende Seite hat den Zweck, Ihnen einen ersten Denkanstoß geben und Sie zu motivieren, sich aus eigenem Interesse mit dem Thema „Steuern sparen mit Immobilien“ näher zu beschäftigen. Die allgemeine Checkliste zum Thema Steuern sparen (Steuer-Spar-Checkliste) finden Sie auf www.zachariaszaster.de.

Immobilien – Steuersparoptionen erkennen und nutzen

Immobilien – Steuersparoptionen erkennen und nutzen

Die erste Frage, die sich Unternehmer und Unternehmerinnen stellen, die eine Immobilie erwerben, lautet: wohin wird die Immobilie gehören?

Die Antwort darauf ist entweder Privatvermögen oder Betriebsvermögen. Wer kein Unternehmen sein eigen nennt, sollte prüfen, ob es nicht im Zuge der Anschaffung von Immobilien sinnvoll wäre, ein Unternehmen zu gründen. Dann sind Sie Immobilienunternehmerin oder Immobilienunternehmer. Diese Überlegung ist vor allem dann angebracht, wenn die Zahl Ihrer Immobilienobjekte ansteigt. Es ist ratsam, zu prüfen, welche verschiedene Vorteile eine Immobilien GmbH mit sich bringt.

Die meisten Personen gehen davon aus, dass eine vermietete Immobilie am besten im Privatvermögen aufgehoben ist. Dies hängt damit zusammen, dass erst nach 10 Jahren Haltedauer der Immobilie eine Veräußerung steuerfrei ist. Ob es die beste Option für Immobilienbesitzer ist, wird an folgenden Beispielen deutlich:

Option Immobilien GmbH

Es liegen die gleichen Parameter wie bei Immobilie aus dem Beispiel B vor. Der Unterschied ist der, dass diese Immobilie von einer Immobilien GmbH angeschafft wurde.

In 10 Jahren wurden 36.000 Euro Steuern bezahlt (15% von 240.000 Euro) und der Veräußerungsverlust von 40.000 Euro ist steuerlich berücksichtigungsfähig und führt zu einer Steuerersparnis von 6.000 Euro. Im Vergleich zum Privatvermögen hätte der Käufer oder die Käuferin bei dieser Alternative aus dem Betriebsvermögen einer Immobilien-GmbH 39.000 Euro weniger Steuern gezahlt.

Wenn die Immobilie aus Beispiel A Teil des Betriebsvermögens einer Immobilien-GmbH gewesen wäre, dann hätte diese Immobilie Steuern in Höhe von 81.000 Euro verursacht. Im Vergleich zum Privatvermögen wären dies 90.000 Euro Unterschied. In diesem Fall wäre die Alternative einer Immobilien GmbH nicht sinnvoll.

Schlussfolgerung

Die vorangehenden Beispiele haben gezeigt, dass eine Zuordnungsentscheidung (Privat- oder Betriebsvermögen) von der konkreten Immobilie abhängig ist. Wenn Sie als Käuferin oder Käufer eine Immobilie nach 10 Jahren verkaufen werden und in diesem Zeitraum eine wesentliche Wertsteigerung erwarten, ist diese Immobilie in den Privatbereich zu übernehmen. Dies gilt vor allem dann, sofern Sie in den 10 Jahren Instandhaltungsmaßnahmen vornehmen, die steuerlich voll abzugsfähig sind. Darüber hinaus erhöhen Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungen den zukünftigen Verkaufserlös. In diesen Fällen ist es sinnvoll, die Immobilie ins Privatvermögen zu übernehmen. Unter der Bedingung, dass bei der Immobilie keine Wertsteigerung oder fallende Preise zu erwarten sind und mit der Immobilie sofort steuerliche Überschüsse zu erreichen sind, ist die Immobilie ins Betriebsvermögen zu überführen.

Steuerprogression nutzen

Steuerprogression nutzen

Aktuell gelten in Deutschland verschiedene Steuersätze und Tarife. Es gibt einen linearen Steuertarif bei Kapitalgesellschaften und einen progressiven Einkommensteuertarif. Es gilt, diese unterschiedlichen Steuersätze für sich selbst zu nutzen. Eine empfehlenswerte Kombination bilden dabei grundsätzlich Immobilien-Besitz in Verbindung mit einer Kapitalgesellschaft.

Bei einem Spitzensteuersatz von aktuell 42% endet der Freibetrag beim progressiven Einkommensteuertarif bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 57.000 Euro.

Es ist daher sinnvoll, Einkünfte zu erzielen, die im Rahmen dieses Freibetrages liegen. In diesem Bereich fallen keine Steuern an. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie als Immobilieninvestorin oder Immobilieninvestor im ImmobilenSpecial und auf der Seite „Steuer-Spar-Checkliste“. Bei Kapitalgesellschaften fallen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (bis auf Ausnahmen) ab dem ersten Euro an. Die Gewerbesteuer beträgt im Durchschnitt etwa 15%. Es gibt jeweils einen Punkt, ab dem es sich für Ledige und für Verheiratete lohnt, darüber nachzudenken, ein Unternehmen zu gründen.

Bei Ledigen liegt dieser Punkt bei ca. 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Um die Kosten für eine Kapitalgesellschaft mit zu berücksichtigen, planen Sie vorsichtshalber 40.000 Euro ein.

Es lohnt sich, diese Grenze zu merken, selbst wenn Sie aktuell keine Unternehmerin oder Unternehmer sind. Sie sind Immobilieninvestorin bzw. -investor und könnten für weitere zukünftige Immobilientransaktionen eine eigene Kapitalgesellschaft gründen? Mit einer reinen Immobilien GmbH, die ausschließlich vermietet, tragen Sie einen Steuersatz von 15%, wenn Sie von der Gewerbesteuer befreit wären. Diese Befreiung erfordert Voraussetzungen, die nicht sofort zu überblicken sind.

Schlussfolgerung

Mit Hilfe der Steuerprogression und verschiedenen Befreiungsoptionen im privaten und betrieblichen Bereich bestimmen und kontrollieren Sie selbst Ihre Steuerbelastung.

Die Fünfzehn-Prozent-REGEL - Sanieren von Immobilien zum Sparen von Steuern

Steueroptimiertes Sanieren
- Die Fünfzehn-Prozent-REGEL

Die Fünfzehn-Prozent-REGEL

Oft werden Immobilien erworben, die zum Zeitpunkt des Kaufes eine Sanierung notwendig haben. Es ist für die Käufer daher wichtig, sich beim Erwerb Gedanken über einen späteren Verkauf zu machen. Vorausschauende Käuferinnen und Käufer planen vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag der Immobilie die Kosten für die Sanierung. Diese Kostenkalkulation ist ebenfalls unerlässlich für die Entscheidung, ob das Objekt in den Privatbesitz übernommen wird oder besser in die eigene Immobilien GmbH übertragen wird. Vor allem dann, wenn eine Sanierung mit hohen Kosten geplant wird, ist es oft ratsam, die Immobilie in den Privatbereich zu integrieren. Die Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden mit anderen Einkunftsarten, z.B. den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, verrechnet.

Andererseits kann es ebenfalls sinnvoll sein, die Immobilie Ihrem Betriebsvermögen zuzuordnen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie nach erfolgreicher Sanierung die Immobilie mit hohem Gewinn innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf veräußern. Dann trifft die 10-Jahres-Frist für steuerfreien Verkauf bei Privatvermögen nicht zu und potenziell hohe Steuerforderungen kommen auf Sie zu. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Immobilie als Betriebsvermögen der Immobilien-GmbH anzuschaffen.

Zusätzlich zu diesen Überlegungen ist es maßgebend, wie hoch die Sanierungskosten im Verhältnis zu den Anschaffungskosten sind. Wenn diese in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung mehr als 15% des Kaufpreises betragen, sind diese sofort abzugsfähigen Kosten zu den Anschaffungskosten zu addieren und zu aktivieren. Sie wirken sich zukünftig als Aufwand für Abschreibungen aus, mit jährlich 2,00% oder 2,50%.

Schlussfolgerung

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie bei einer geplanten Sanierung die Kosten und die 15%-Grenze unter Kontrolle halten.

Weitere Informationen, Tipps und Möglichkeiten, Steuern rund um Immobilien zu sparen, finden Sie im ImmobilenSpecial und in der Steuer-Spar-Checkliste.