Wer kann eine GmbH gründen?
Die GmbH-Gründung kann alleine als Ein-Personen-GmbH oder mit mehreren Personen als Mehrpersonen-GmbH erfolgen. Genehmigungspflichtige Gewerbe sind genauso wie die meisten Geschäftszwecke zulässig.
Hinweis: Für den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler eignet sich die GmbH meist nicht, da sie damit gewerbesteuerpflichtig werden. Freiberufler entscheiden sich deswegen in der Regel für die Gründung einer GbR und sind damit von der Zahlung der Gewerbesteuer ausgenommen.