Europa und die Umsatzsteuer
Seit der vollständigen Einführung des europäischen Binnenmarktes gibt es keine Zölle und keine Einfuhrsteuer mehr innerhalb der EU. Aktuell gilt das Bestimmungslandprinzip. Ort der Besteuerung ist der Ort des Konsums. Die EU arbeitet jedoch an einem Herkunftslandprinzip. Dann ist der Ort der Besteuerung mit dem Land identisch, aus dem die Ware kommt. Es ist noch nicht absehbar, wann dieses Ziel erreicht wird. Einige Mitgliedstaaten dürfen für einzelne Branchen verminderte Umsatzsteuersätze anwenden. Das sind zum Beispiel die Niederlande für das Gastgewerbe. Hier werden nur 6 Prozent USt erhoben. In Deutschland gilt für das Gastgewerbe ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Handwerkerleistungen werden mit 19 Prozent besteuert. Hier wird ebenfalls der geminderte Steuersatz von 7 Prozent gefordert.