Umsatzsteuerrechner Netto und Brutto für Unternehmen

Umsatzsteuerrechner Netto und Brutto für Unternehmen

Umsatzsteuerrechner berechnen (USt-Generator) / Umsatzsteuerrechner

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Was ist eigentlich eine Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (kurz: USt) ist eine Pauschalabgabe einer jeden Verkauften Ware, die an dem Staat abzuführen ist. Die Umsatzsteuer ist dabei ein Synonym für die Mehrwertsteuer (MwSt), wobei der steuerrechtlich korrekte Terminus Umsatzsteuer ist.

Die Umsatzsteuer wird auf der Seite des Unternehmers fällig. In Deutschland gelten zwei Umsatzsteuersätze. Einer der beiden beträgt 7 Prozent, der andere 19 Prozent.
Die USt ist eine der wichtigsten Steuern, die in Deutschland erhoben werden. Ihr Anteil am gesamten Steuereinkommen beträgt fast 30 Prozent. Damit ist diese Steuer einträglicher als viele anderen Steuern. Der Konsument bezahlt die Umsatzsteuer, wenn er Dienstleistungen oder Produkte erwirbt, indirekt. Das Unternehmen, dass die Steuern über die Rechnung eingenommen hat, muss die USt ausweisen. Es ist ebenfalls die Aufgabe des Unternehmens, diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Dabei werden die USt, die der Unternehmer für seine eigenen Käufe bezahlt, von seiner Umsatzsteuerpflicht abgezogen. Dieser Prozess wird als Vorsteuerabzug bezeichnet. Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, sind auch berechtigt zum Vorsteuerabzug.

Wirtschaftlich liegt die Last dieser Steuer nicht beim Unternehmer, sondern beim Konsumenten. Die Umsatzsteuer auszuweisen, zu erheben und abzuführen sind gesetzliche Pflichten des Unternehmers. Verletzt er diese Pflichten, macht er sich strafbar. Für die Umsatzsteuer gilt das sogenannte Steuerlandprinzip. Das besagt, dass das Land, in dem der Konsument die Ware oder Dienstleistung erworben hat, diese Steuer erhebt. In unterschiedlichen Ländern gelten unterschiedliche Steuersätze, was dazu führt, dass die Angebote unterschiedliche Preise für die Endverbraucher haben.

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet Formel?

Jeder Unternehmer kann seine Umsatzsteuer selbst berechnen. Bei wiederkehrenden Preisen kann hierfür eine Excel-Tabelle angelegt werden. Der einfachste Weg ist die Nutzung eines Umsatzsteuer-Rechners, der online in sekundenschnelle die USt ausrechnet. Beispiel: Ein Unternehmer verkauft eine Dienstleistung für 100,- EUR. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent. Er wird zum Nettobetrag hinzugerechnet. Das heißt, bei einem Nettobetrag von 100,- EUR fallen 19 Prozent, also 19 EUR an. Das Produkt kostet am Ende 119,00 EUR. Die Formel zum Berechnen der Umsatzsteuer vom Bruttopreis (Endpreis) lautet:

Bruttosumme dividiert durch 1,19 ergibt den Nettobetrag. Der Nettobetrag wird mit 0,19 multipliziert und es ergibt sich die USt. Das in Formel ausgedrückt:

Nettobetrag = Bruttosumme : 1,19

Umsatzsteuer = Nettobetrag0,19

USt Beispiel:

Bruttobetrag 75,00 EUR. Bruttobetrag dividiert durch 1,19 ergibt 63,03 EUR (Nettobetrag). Jetzt den Nettobetrag mit 0,19 multiplizieren ergibt die Umsatzsteuer in Höhe von 11,97 EUR.
Wann muss ich 19% Umsatzsteuer und wann 7% einnehmen?

Woher stammt die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, weil sie an den Konsum gebunden ist. Mit anderen Worten bedeutet das, dass eine Person, die nichts einkauft und keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen würde, auch keine USt entrichten müsste. Sie entstand im 16. Jahrhundert in den Niederlanden. In Deutschland war es der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der 1685 die Konsumsteuer in Deutschland einführte. Ihre Bezeichnung war "Generalconsumptionsaccise". In diesem Begriff ist zu erkennen, dass die Steuer auf jeden Konsum erhoben wurde. In Sachsen machte sich August er Starke für diese Steuer stark und schließlich folgten alle deutschen Häuser. 1916 gab es schließlich eine einheitliche "Stempelsteuer", weil das Land Geld für den Ersten Weltkrieg brauchte. 1918 wurde die Allphasen-Bruttoumsatzsteuer festgelegt, die bis fast in die 70-er Jahre Bestand hatte.

Europa und die Umsatzsteuer

Seit der vollständigen Einführung des europäischen Binnenmarktes gibt es keine Zölle und keine Einfuhrsteuer mehr innerhalb der EU. Aktuell gilt das Bestimmungslandprinzip. Ort der Besteuerung ist der Ort des Konsums. Die EU arbeitet jedoch an einem Herkunftslandprinzip. Dann ist der Ort der Besteuerung mit dem Land identisch, aus dem die Ware kommt. Es ist noch nicht absehbar, wann dieses Ziel erreicht wird. Einige Mitgliedstaaten dürfen für einzelne Branchen verminderte Umsatzsteuersätze anwenden. Das sind zum Beispiel die Niederlande für das Gastgewerbe. Hier werden nur 6 Prozent USt erhoben. In Deutschland gilt für das Gastgewerbe ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Handwerkerleistungen werden mit 19 Prozent besteuert. Hier wird ebenfalls der geminderte Steuersatz von 7 Prozent gefordert.

Umsatzsteuer und Unternehmer

Die Mehrheit der Unternehmer ist umsatzsteuerpflichtig. Diese Pflicht bedeutet:

  1. Sie müssen auf Ihre Einnahmen Umsatzsteuer berechnen.
  2. Sie müssen diese Umsatzsteuer auf der Rechnung oder dem Beleg vermerken. Hierzu gehören der Steuersatz, also 7 oder 19 Prozent und die konkrete Summe. 3. Sie müssen die eingenommenen Umsatzsteuern an das Finanzamt abführen.

Die Zahlungstermine richten sich nach der Höhe des Jahresumsatzes. Je höher der Umsatz, umso höher ist auch die Summe, die abgeführt werden muss. Deshalb werden die Umsatzsteuern bei Unternehmen mit einem hohen Umsatz monatlich abgeführt. Unternehmen mit weniger Einnahmen führen die USt vierteljährlich ab. Dies geschieht in Form einer Umsatzvoranmeldung. Diese Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt in der Regel auf digitalem Weg. Die Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform ist nicht mehr zulässig. Jeder Unternehmer muss seine Umsatzsteuervoranmeldung mit Hilfe des ELSTER-Systems (Elektronische Steuererklärung) abgeben. Außerdem ist für die Umsatzsteuervoranmeldung eine elektronische Signatur verpflichtend. So wird die Identität des Absenders bestätigt und Missbrauch kann verhindert werden.

Wichtige Fragen und Antworten zur Umsatzsteuer oder Umsatzsteuerrechner

Folgend werden die häufigsten Fragen und deren Antworten von HDB-Kunden zum Thema Umsatzssteuer aufgelistet.

Gibt es für das Umsatzsteuer berechnen eine Formel?

Wer die Umsatzsteuer selbst berechnen will, sollte eine Formel nutzen. Sie lautet: Bruttobetrag dividiert durch 1,19 = Nettobetrag. Nettobetrag multipliziert mit 0,19 = USt. Für die Gegenprobe addieren Sie die Umsatzsteuer zum Nettobetrag und erhalten den Bruttobetrag.

Ab wann muss ein Unternehmer Umsatzsteuer berechnen?

Grundsätzlich muss ein Unternehmer ab dem ersten Verkauf den entsprechenden Satz der USt berechnen. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuer befreit werden. Sie dürfen allerdings in diesem Fall keine USt einnehmen und auch nicht ausweisen. Die zeitlich befristete Befreiung muss beim Finanzamt beantragt werden. Der Umsatzsteuerrechner steht jedem Unternehmer kostenlos zur Verfügung und fungiert auch als Umsatzsteuerrechner für Kleingewerbe. Wenn es keinen Buchhalter im Unternehmen gibt, ist der USt Rechner für Kleinunternehmer eine große Hilfe. Viele Freiberufler und Inhaber eines Kleingewerbes nutzen den Umsatzsteuer Rechner.

Wer berechnet die Umsatzsteuer?

Viele Unternehmer fragen sich: "Wer darf Umsatzsteuer berechnen?" Die Antwort ist ganz einfach. Jedes Unternehmen, das USt zahlen muss, darf die Umsatzsteuer berechnen. Es wird keine besondere Qualifikation von der Person verlangt, die diese Steuer berechnet. Allerdings muss die Berechnung korrekt sein. Deshalb kann die USt mit dem USt Rechner online vorgenommen werden. Dieses Angebot ist der perfekte Umsatzsteuerrechner für Unternehmen.

Wer darf 7 Prozent Umsatzsteuer berechnen?

Das Gastgewerbe, alle Angebote, die zum Grundbedarf gehören und Kulturtickets werden mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Auch Übertragungen des Urheberrechts unterliegen dem Steuersatz von 7 Prozent. Auch Artikel, die zum tätglich notwendigen bedarf gerechnet werden, werden teilweise mit 7 Prozent USt belastet. Die Höhe der USt hängt also nicht vom Anbieter eines Produkts oder einer Dienstleistung ab, sondern vom Angebot selbst.

Gibt es einen UmsatzsteuerRechner für Selbständige?

Ein spezieller Umsatzsteuerrechner für Selbstständige und Freiberufler ist nicht notwendig, denn der normale Umsatzsteuerrechner für Unternehmen ist für alle Arten von Geschäftstätigkeiten geeignet. So wird der online Umsatzsteuerrechner auch zum USt-Rechner für Gewerbe wie Handwerk und Produktion. Auch ein spezieller Umsatzsteuerrechner EU ist nicht notwendig. Die Software ist für gewöhnlich auf die erforderlichen Berechnungen ausgelegt.

Was passiert bei Kostendeckelung?

Im Fall der Kostendeckelung gilt als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht die Höhe der Gesamtkosten, sondern nur die Kosten, die nach Abzug von allen Betriebskosten bleiben. Anschließend wird der private Nutzungsanteil geschätzt. Anschließend wird die USt von 19 Prozent auf den privaten Nutzungsanteil berechnet.

Werden Familienheimfahrten mit der Umsatzsteuer belastet?

Die Strecke zwischen dem Betrieb und dem Hauptwohnsitz gilt als Dienstfahrt und wird unter der Berücksichtigung der Vorsteuer berechnet. Anders sieht es aus für die Berechnung der USt auf Eigenverbrauch. Private Entnahmen fallen unter die Umsatzsteuerpflicht.

Wie erfolgt eine Umsatzsteuerberechnung in der Landwirtschaft?

In der Landwirtschaft gilt die Umsatzsteuerpflicht, sobald Waren den Besitzer wechseln. Allerdings sind einige Geschäfte von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Hierbei handelt es sich um: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen und bebauten Grundstücken (Wirtschaftsgebäude, Wohngebäude) Verkauf von Grundstücken Einräumung von Rechten an Gas-, Wasser- oder Stromleitungen), die grundbuchrechtlich bestätigt sind.