Beispiel
Herr Meier verdient monatlich 2.900,00 EUR als Kundenberater. Er ist unverheiratet, also in Steuerklasse 1 gehört der katholischen Kirche an und hat keine Kinder. Im Jahr 2019 kam die folgende monatliche Steuerschuld auf ihn zu.
Die Bemessungsgrundlage:
- Bruttolohn: 2.900 Euro
- Die Lohnsteuer: 391,42 Euro (aus der aktuellen Steuertabelle zu entnehmen)
- Die Kirchensteuer (9 Prozent): 391,42 Euro x 0,09 = 35,22 Euro
- Der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent): 391,42 Euro x 0,055 Prozent = 21,52 Euro
Die gesamten Steuerabzüge betragen:
Dieses Rechenbeispiel ist rein fiktiv und bildet keine Grundlage, die einen Steuerberater ersetzen könnte.