
Beispiel
Frau Köhler ist als Beraterin angestellt und verdient dort ein jährliches Bruttogehalt von 50.000 Euro. Zusätzlich vermietet sie eine Eigentumswohnung für 10.000 Euro Jahresmiete. Außerdem arbeitet sie nebenberuflich als Yogatrainerin. Hier erwirtschaftet sie etwa 6000 Euro brutto pro Jahr. Sie ist ledig und kinderlos. Ihre Einkünfte betragen demnach 66.000 Euro pro Jahr.
Von dieser Summe werden jetzt alle Aufwendungen wie Sozialversicherungen (12.787,5? Euro bei 19,375 Prozent in unserem Beispiel), Werbungskosten (pauschal 1000 Euro) und die Freibeträge (9408 Euro) abgezogen.
Die Summe aus diesen bereinigten Einnahmen wird versteuert. Um die Steuerschuld zu ermitteln, muss festgestellt werden, welcher Prozentsatz auf sie angewandt wird.
Das bedeutet hier:
Damit greift der Steuersatz von 36 Prozent. Die Summe, die das Finanzamt erhält, beträgt 10.852,31 Euro, abgelesen aus der Steuergrundtabelle 2020.
Dieses Rechenbeispiel ist rein fiktiv und bildet keine Grundlage, die einen Steuerberater ersetzen könnte.