1.1 Ertragswert-Verfahren Formel der ewigen Rente
Das Ertragswertverfahren, auch als „Formel der ewigen Rente“ bezeichnet, bezieht den Kapitalisierungszins ein. Das Verfahren hat den Nachteil, dass schon geringe Abweichungen zu starken Wertveränderungen führen. Der Anwender bezieht sich bei der Berechnung auf aktuelle und zukünftige Unternehmenserträge. Es gilt der Grundsatz, dass der Kaufpreis mit den zu erwartenden Gewinnen ansteigt. Da es sich um eine Zukunftsprognose handelt, zieht der Anwender der Berechnungsmethode frühere Umsatzeinbußen ab. Dazu gehören Verluste, die durch mangelnde betriebswirtschaftliche Fähigkeiten im Management verursacht wurden oder Verdienstausfälle wegen Krankheit. Die Berechnung erfolgt unter Bezugnahme auf die Richtsatzsammlungen der Berufsverbände und der Finanzverwaltung. Der Anwender legt den Durchschnittsumsatz der letzten drei Jahre zugrunde oder bezieht sich auf Einzelaufstellungen. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist nur einer von vielen Faktoren. Der Anwender bezieht auch überschüssiges Betriebsvermögen mit ein, beispielsweise überschüssige Liquiditätsreserven, Immobilien und Luxusgegenstände.