WEG Wohneigentümergemeinschaft erklärt von HDB Gesellschaften

Wohneigentümergemeinschaft - WEG als Verwaltungsinstrument

Wie funktioniert eine WEG

Wer als Immobilieninvestor tätig ist, besitzt in seinem Portfolie in der Regel ein oder mehrere Einheiten in Objekten, in denen auch andere Personen als Eigentümer agieren. Eine Wohneigentümergemeinschaft besteht aus allen Eigentümern, die an dem gesamten Objekt beteiligt sind. Die Mieter gehören nicht dazu. Auch, wer seine Immobilie nicht selbst nutzt, unterliegt dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Gemeinschaft aller Eigentümer berät über alle Fragen, die das gesamte Objekt betreffen im Rahmen, den das Gesetz vorgibt. Dazu gehören Fragen wie die Gestaltung des Außenbereichs, Reinigung und Pflege der Bereiche, die alle nutzen (Keller, Garage, Treppenhaus) und Modernisierungen, Sanierungen etc. Die Gesetzlichen Regelungen betreffen auch die sogenannten haushaltsnahen Dienste wie Treppenhausreinigung etc. Sollte die Eigentümerversammlung Beschlüsse fassen, die nicht mit dem Gesetz im Einklang stehen, sind diese Beschlüsse ungültig. Das liegt z.B. vor, wenn ein Treuhandkonto für Rücklagen zur Instandhaltung genutzt wird.

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Die WEG-Eigentümerversammlung (WEG-ETV)

Einmal im Jahr findet eine WEG-Eigentümerversammlung statt. Bei besonderen Anlässen kann eine zusätzliche WEG-Eigentümerversammlung angesetzt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wohnungseigentumsgesetz festgeschrieben. Auf dieser Versammlung werden alle Fragen erörtert, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Das können Kleinigkeiten wie die Hausmeisterdienste oder auch größere Probleme wie eine neue Heizungsanlage sein. Normalerweise sind alle Eigentümer anwesend oder lassen sich mit einer Vollmacht vertreten. Die Entscheidungen, die auf einer WEG-ETV getroffen werden, sind bindend für alle Parteien. Allerdings gilt das nur für Beschlüsse, die mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Mieter haben weder ein Stimmrecht noch ein Mitspracherecht und sind daher nicht eingeladen.

Grundlagenwissen zum Mietrecht für private Vermieter

Grundlagenwissen zum Mietrecht für private Vermieter

Wer eine oder mehrere Wohnungen vermietet, braucht umfassendes Grundlagenwissen zum Mietrecht für private Vermieter. Immer wieder stellt sich die Frage, was erlaubt ist und was nicht. Das kann bei der Haltung von Reptilien anfangen und setzt sich fort zu Fragen, die den Umgang mit unzuverlässigen Mietzahlungen etc. regeln. Auf jeden Fall sollten die Grundlagen des Wohnungseigentumsgesetz und des allgemeinen Mietrechts bekannt sein, bevor man sich an die Vermietung macht. Fehler, die im Vorfeld gemacht wurden, lassen sich später oft nur schwer wieder ausbessern. Es lohnt sich, sein Vermieterwissen immer auf dem aktuellen Stand zu halten. So lassen sich Ärger mit Mietern und Mietausfälle vermeiden.

Beiratsseminare zum Thema mit HDB Sonderkonditionen

Um eine Jahresabrechnung zu verstehen, braucht es Expertenwissen. Es ist daher von Vorteil, wenn im Verwaltungsbeirat Eigentümer/ Immobilieninvestor mit dem notwendigen Fachwissen sind. Ist das nicht der Fall, muss unter Umständen ein externer Berater hinzugezogen werden. Hierüber muss allerdings die Eigentümerversammlung abstimmen. Da im Wesentlichen Sachverstand und rechnerische Fähigkeiten gefordert sind, kann ein Beiratsseminar die Wissenslücken schließen.

Wer im Beirat der ETV einen Platz hat, gehört zum Prüfungsgremium über alle Geschäftsvorgänge, die die betreffende Immobilie angehen. Aus diesem Grund ist diese Aufgabe gewissenhaft zu erledigen. Um dem Verwalter gründlich auf die Finger schauen zu können, sollten Sie daher ihre Kompetenzen erweitern. Informieren Sie sich hier über gratis Beiratsseminare im Wohnungseigentumsrecht zu den attraktiven HDB Sonderkonditionen. Hier werden Sie fitgemacht für die Aufgabe, Jahresabrechnungen zu verstehen und Fehler zu finden.

Prüfung der Jahresabrechnung des WEG-Verwalters durch den Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat einer WEG-Verwaltung prüft als seine Hauptaufgabe die Jahresabrechnung, die Rechnungslegungen und die Kostenanschläge des betreffenden Wirtschaftsjahres. Er gibt eine Stellungnahme zur Prüfung ab. Diese wird dann in der Eigentümerversammlung vorgelegt. Die rechtliche Grundlage für die Prüfung durch den Verwaltungsbeirat ist durch § 29 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dabei sind jedoch weder die Art noch der Umfang und das Vorgehen vorgegeben.
In der Regel findet die Prüfung in den Räumen des Verwalters statt. Der Verwalter ist anwesend und kann Fragen beantworten. Die Prüfung darf in Stichproben erfolgen. Ergeben sich jedoch Hinweise auf Mängel, wird eine vollständige Prüfung durchgeführt. Die abgeschlossenen Prüfungsunterlagen müssen entweder der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer beigelegt werden oder im Rahmen der Eigentümerversammlung für jeden zur Verfügung stehen. Die Versammlung entlastet den Verwalter auf ihrer Eigentümerversammlung. Zweifel an der Richtigkeit der Prüfung werden ebenfalls zu diesem Anlass angemeldet.

Checkliste für den Verwaltungsbeirat

Damit der Verwaltungsbeirat im verlauf der Prüfung übersieht, ist eine Checkliste sinnvoll. Diese kann einfach abgearbeitet werden. Gesetzliche Grundlagen gibt es nicht, deshalb unterliegt die Prüfung allgemeinen rechnerischen und sachlichen Bedingungen.

Info: Die folgende Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie bietet aber gute Anhaltspunkte dafür, was alles geprüft werden muss. Die konkrete Prüfung hängt auch davon ab, ob es Wartungsverträge gibt, welche Maßnahmen am Objekt vorgenommen wurden und wie die öffentlichen Abgaben abgewickelt werden. Der Verwalter ist den Eigentümern gegenüber dazu verpflichtet, alle Vorgänge offen zu legen. Eigenmächtiges Handeln ist ihm nur mit entsprechenden Vollmachten und im Rahmen gemeinsamer Beschlüsse gestattet. Die Prüfer sollten gründlich vorgehen, da Fehler erhebliche Folgen nach sich ziehen können.